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Vereinfachtes Kurzarbeitergeld Bundesministerium beschließt Verlängerung

Mehr Planungssicherheit für Unternehmen

Die Infektionszahlen steigen an und wir befinden uns nach wie vor inmitten des „Corona-Tunnels“. Um Unternehmen und Arbeitnehmer weiterhin zu unterstützen wurde nun die Verlängerung des vereinfachten Kurzarbeitergeldes (KugverIV) beschlossen. Die Verlängerung gilt bis zum 31. März 2022.

Die Regelung zum vereinfachten Kurzarbeitergeld sollte ursprünglich Ende dieses Jahres auslaufen und wurde nun aufgrund der anhaltenden Pandemie um nochmals drei Monate verlängert. Der „Sicherheitsgurt für den Winter“ (Peter Altmaier – CDU) ist dringend notwendig, da nach wie vor viele Betriebe um ihre Existenz kämpfen und nicht wissen, wann sie ihr Vorkrisenniveau wieder erreichen. Mit der Verlängerung wird den Betrieben und Arbeitnehmern ein Licht am Ende des Tunnels geboten. Beschäftigungsverhältnisse sollen so auch im ersten Quartal 2022 bestehen bleiben.

Es ist laut Aussage des Arbeitsministers Hubertus Heil (SPD) derzeit nicht auszuschließen, dass weitere verschärfte Maßnahmen mit massiven Auswirkungen auf den Einzelhandel, das Gastgewerbe und den Dienstleistungsbereich ergriffen werden. Die pandemiebedingten Lieferverzögerungen belasten noch immer die Industrie. Daher ist es nach wie vor unabdinglich allen betroffenen Betrieben unter die Arme zu greifen.

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