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Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber: Meldefrist bis 31.3.2024 verlängert

Durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz vom 20.12.2022 wurde unter anderem eine Verpflichtung zur Meldung für Betreiber digitaler Plattformen eingeführt. Das Bundeszentralamt für Steuern hat nun eine Nichtbeanstandungsregelung erlassen, die die Frist für den ersten Meldezeitraum verlängert.

Zu den Pflichten der Plattformbetreiber gehört unter anderem die Beschaffung notwendiger Informationen von Anbietern, die Durchführung einer Plausibilitätsprüfung und die Meldung dieser Informationen an das Bundeszentralamt für Steuern.

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