
Finanzgericht hat entschieden: Absatzrabatte von verbundenen Unternehmen bilden keinen Arbeitslohn Viele Unternehmen gewähren Mitarbeitern von verbundenen Unternehmen die Teilnahme an einem Rabattprogramm. Dieser Rabatt wird vom Finanzamt als steuerpflichtiger Arbeitslohn angesehen – bis jetzt. Die...
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