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BFH: Rückbauansprüche dürfen nicht vorschnell bilanziert werden

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Ansprüche aus einer vertraglichen Rückbauverpflichtung erst dann bilanziert werden dürfen, wenn ihr Entstehen sicher ist.

Im entschiedenen Fall konnte der Mieter die auf dem Grundstück befindliche Infrastruktur bereits vor Vertragsende auf eigene Kosten zurückbauen. Deshalb war zum Bilanzstichtag nicht sicher, ob überhaupt ein Anspruch des Vermieters auf Erstattung der Rückbaukosten entstehen würde.

Der BFH bestätigte daher, dass eine Aktivierung der Forderung zu diesem Zeitpunkt nicht zulässig ist. Für bilanzierende Unternehmen schafft das Urteil mehr Klarheit bei der Bewertung möglicher Forderungen aus Rückbauverpflichtungen.

Quelle :Steuerlösung by TAXolution

Ihr TAXolution-Team