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BFH: Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag neu klargestellt

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass bei der Prüfung der Gewinngrenze für den Investitionsabzugsbetrag auch außerbilanzielle Korrekturen berücksichtigt werden müssen.

Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen, geplante Investitionen bereits vor der Anschaffung steuerlich geltend zu machen. Voraussetzung ist unter anderem, dass der steuerliche Gewinn 200.000 Euro nicht übersteigt.

Nach dem aktuellen BFH-Urteil zählt bei der Ermittlung dieser Grenze nicht nur der Bilanzgewinn. Auch außerbilanzielle Hinzurechnungen, beispielsweise die Gewerbesteuer, fließen in die Berechnung ein. Unternehmen sollten daher ihre Gewinnermittlung sorgfältig prüfen, bevor sie einen Investitionsabzugsbetrag beantragen.

Quelle : Steuerlösung by TAXolution

Ihr TAXolution-Team