BFH: Keine Steuerermäßigung bei Kapitalauszahlung aus der betrieblichen Altersversorgung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine einmalige Kapitalauszahlung aus einer betrieblichen Altersversorgung grundsätzlich nicht von der ermäßigten Besteuerung nach § 34 Einkommensteuergesetz profitiert.
Im entschiedenen Fall konnte sich die Arbeitnehmerin zwischen einer lebenslangen Rente und einer einmaligen Kapitalauszahlung entscheiden. Nach ihrer Wahl der Einmalzahlung wurde der Betrag regulär besteuert.
Nach Auffassung des BFH handelt es sich dabei nicht um außerordentliche Einkünfte. Da das Kapitalwahlrecht bei betrieblichen Altersvorsorgemodellen weit verbreitet ist, liegt keine atypische Auszahlung vor, die eine steuerliche Begünstigung rechtfertigen würde.
Quelle: Steuerlösung by TAXolution
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