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Endspurt: Inflationsausgleichsprämie endet zum 31. Dezember 2024

Die Inflationsausgleichsprämie ist eine steuer- und sozialversicherungsfreie Möglichkeit für Arbeitgeber, ihren Beschäftigten in Zeiten der hohen Inflation eine Sonderzahlung zukommen zu lassen.

Diese Möglichkeit endet zum 31. Dezember 2024

Arbeitgeber können bis zu 3.000 Euro an jeden Mitarbeiter auszahlen. Die Prämie kann als Einmalzahlung oder in Teilbeträgen gewährt werden. Sie ist freiwillig und nicht an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Warum sollten Arbeitgeber die Inflationsausgleichsprämie nutzen?

  • Motivation und Zufriedenheit der Mitarbeiter steigern: Die Prämie zeigt den Mitarbeitern, dass ihr Arbeitgeber ihre Leistung in Zeiten der Inflation wertschätzt.
  • Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen stärken: Die Prämie kann ein Anreiz sein, im Unternehmen zu bleiben.
  • Image des Unternehmens verbessern: Unternehmen, die die Prämie anbieten, zeigen sich als sozial verantwortlich.

Welche Fristen müssen beachtet werden?

Die Prämie muss bis zum 31. Dezember 2024 an die Mitarbeiter ausgezahlt werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Inflationsausgleichsprämie finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/entlastung-fuer-deutschland/inflationsausgleichspraemie-2130190

Ihr TAXolution Team