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Aktuelle Informationen zum Kurzarbeitergeld – Voraussetzung, Beantragung und Folgen

Die Bundesregierung erleichtert die Beantragung von Kurzarbeitergeld

Wann können Unternehmen Kurzarbeit beantragen?


Wenn Unternehmen wirtschaftliche Einbußen verzeichnen und sie Ihre Angestellten nicht mehr in der jetzigen Form beschäftigen können. Die Kurzarbeit ist die Lösung, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung vermeiden möchte und den Angestellten weiterhin in seinem Betrieb beschäftigen möchte.

 

Was bedeutet Kurzarbeit für die Arbeitnehmer?

 

Die Beschäftigten arbeiten für einen bestimmten Zeitraum weniger als die vereinbarte Arbeitszeit. Es ist sogar möglich, dass die tägliche Arbeitszeit auf 0 Stunden herabgestuft wird und der Arbeitnehmer seiner Tätigkeit komplett fern bleiben kann. Der Verdienstausfall der Arbeitnehmer wird durch Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit teilweise ausgeglichen.

 

Was wurde im Rahmen der Corona-Krise für Deutschland beschlossen?


Der Bundestag hat am Freitag, 13. März 2020 beschlossen, dass der Zugang zu Kurzarbeitergeld für alle Beteiligten erleichtert wird. Diese Sonderregelung für den vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld ist zunächst bis zum 31.12.2021 beschränkt. Vorübergehend gelten folgende Regelungen (Stand 13.03.2020, 17:30 Uhr):

  • Es müssen keine Minusstunden aufgebaut werden
  • Kurzarbeitergeld wird bereits gezahlt, wenn 10 Prozent der Beschäftigten wegen des Arbeitsausfalls vom Entgeltausfall betroffen sind. Zuvor galt dies erst ab einem Ausfall von einem Drittel der Beschäftigten.
  • Der Staat erstattet die Sozialversicherungsaufwendungen vollständig

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Kurzarbeit beantragt werden kann?


Insgesamt müssen vier Voraussetzungen erfüllt sein, um Kurzarbeit zu beantragen:

  1. Erheblicher Arbeitsausfall und Entgeltausfall: Der Arbeitsausfall muss entweder wirtschaftliche Gründe (z.B. keine Aufträge) haben oder durch ein unabwendbares Ereignis (z.B. Brand der Betriebsstätte) zustande kommen. Aufgrund der aktuellen Corona-Krise wurde der Zugang zu Kurzarbeitergeld wie folgt erleichtert: Auf den Aufbau von negativen Arbeitszeitsalden vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes soll vollständig oder teilweise verzichtet werden können.
  2. Sozialversicherungspflicht: Für die Beantragung ist es erforderlich, dass ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Es ist auch möglich, das Kurzarbeitergeld nur für einzelne Abteilungen zu beantragen.
  3. Beantragung bei der Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeitgeber oder die Betriebsvertretung muss Kurzarbeit schriftlich melden. Das ist online oder über einen Vordruck der Arbeitsagenturen möglich. Die Anzeige für das Kurzarbeitergeld muss innerhalb des lfd. Monats gestellt werden. Der Antrag auf Erstattung muss innerhalb von 3 Monaten gestellt werden. Zuständig ist die Agentur, in deren Bezirk die für den Arbeitgeber zuständige Lohnabrechnungsstelle liegt. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Tage liegen, für die Kurzarbeitergeld beantragt wird.
  4. Persönliche Voraussetzungen: Das Arbeitsverhältnis darf nicht gekündigt oder durch einen Aufhebungsvertrag aufgelöst worden sein.

Wie lange kann man Kurzarbeitergeld beziehen?


Die maximale Förderdauer beträgt 12 Monate, kann aber durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf bis zu 24 Monate verlängert werden.

 

Wie berechnet sich das Kurzarbeitergeld?


Die Bezugshöhe für die Berechnung ist der entsprechende Nettoentgeltausfall. Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 % des entfallenden Nettoentgelts. Sind Haushalte mit mindestens einem Kind betroffen, erhöht sich das Kurzarbeitergeld auf 67 %.

 

Welche Kosten ergeben sich für den Arbeitgeber?


Die Arbeitsagentur zahlt Kurzarbeitergeld nur für ausgefallene Arbeitsstunden. Normalerweise müssen Arbeitgeber die Kosten für die Kurzarbeit mittragen – in Form von 80 % der Sozialversicherungsbeiträge für das ausgefallene Bruttoentgelt (AG- und AN-Anteil der KV/PV/RV; keine AV). Im Zuge der Corona-Krise hat der Bund nun beschlossen, dass der Staat die Sozialbeiträge, die für die Ausfallstunden anfallen, vollständig übernimmt.

 

Wie und wo kann ich Kurzarbeit beantragen?


Zunächst muss der Arbeitgeber die Mitarbeiter darüber informieren, dass aufgrund der aktuellen Situation eine Kurzarbeit unausweichlich ist. Eine entsprechende Muster-Vorlage, wie Sie Ihre Mitarbeiter informieren können, finden Sie hier. Anschließend kann der Betrieb den Antrag bei der zuständigen Arbeitsagentur stellen. Diese prüft die Gründe und bewilligt das Kurzarbeitergeld, wenn die vier Voraussetzungen erfüllt sind. Zur Erleichterung kann die Beantragung auch Online über die Webseite der Arbeitsagentur erfolgen. Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt zzgl. der KUG-Stunden an den Arbeitnehmer aus.

Link für die Anmeldung von Kurzarbeitergeld:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall

 

Stand der Veröffentlichung des Beitrags: 13.03.2020 17:45

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