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Förderung der Kulturszene in Rheinland-Pfalz

(aktualisiert am 21.07.2020)

Die Corona-Pandemie hat das gesellschaftliche Leben bundesweit und auch in Rheinland-Pfalz komplett verändert. Besonders die Kulturschaffenden litten und leiden aktuell auch immer noch unten den abgesagten Veranstaltungen und somit den daraus folgenden Einnahmeeinbußen. Zurzeit nimmt auch die Kulturszene wieder Fahrt auf, jedoch unter Hygiene- und Abstandregelungen und in angepasster Form und somit auch nicht so erfolgreich, wie in einer Zeit ohne die Corona-Pandemie.

Die Bundes- und Landesregierung, ebenso die Kommunen sowie private Initiativen und Einrichtungen, haben Maßnahmen erarbeitet, die Kulturszene zu unterstützen. Mit dem Programm „Im Fokus. 6 Punkte für die Kultur“ hat die Landesregierung ein 15,5 Millionen Euro umfassendes Maßnahmenpaket geschnürt, um die Künstlerinnen und Künstler sowie die Kultureinrichtungen über die Soforthilfemaßnahmen und die Grundsicherung hinaus zu stärken.

Was ist das neue Kulturprogramm „Im Fokus. 6 Punkte für die Kultur“?

Damit Kultur trotz Corona weiter stattfinden kann und die Szene während und auch nach Corona noch erhalten bleibt, gibt es neu aufgesetzte Hilfemaßnahmen, um künstlerisches Schaffen zu fördern und die Darstellungsmöglichkeiten und Veranstaltungen neu zu denken und in digitaler Form auszubauen. Das neue Programm „Im Fokus. 6 Punkte für die Kultur“ widmet sich sechs verschiedenen Maßnahmen zur Unterstützung der Szene.

  1. Projektstipendien: Künstlerisches Schaffen sichtbar machen!
    Zentraler Baustein des Kulturprogramms ist das mit 7,5 Millionen Euro ausgestattete Stipendienprogramm. Kulturschaffende können ab Mitte Mai Arbeitsstipendien in Höhe von jeweils 2.000 Euro erhalten. Ziel soll sein, dass zum einen bestehende Projekte fortgesetzt und zum anderen neue Projekte erarbeitet werden können, damit auch im Sommer 2020 Kunst in Rheinland-Pfalz entstehen kann. Berechtigt für ein Stipendium sind Künstlerinnen und Künstler, die Mitglieder in der Künstlersozialkasse sind und wohnhaft in Rheinland-Pfalz sind.
  1. Neustart: Programm für Kultureinrichtungen
    Durch die Stärkung der Kultureinrichtungen, sollen die unverzichtbaren Partner der Kulturschaffenden in Bezug auf Strukturen, Räumlichkeiten, technische Ausstattung und vieles mehr unterstützt werden, um einen Neustart der Kulturszene zu ermöglichen. Die Mittel dieser Maßnahme werden im Rahmen der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel bewilligt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
  1. Kulturvereine für eine vielfältige Kultur
    Die Soforthilfen werden in Form von Leistungen ohne rechtliche Verpflichtung gemäß § 53 der Landeshaushaltsordnung (LHO) Rheinland-Pfalz als freiwillige, nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Gemeinnützig anerkannte Vereine oder Organisationen gemäß § 52 der Abgabenordnung (AO) mit Sitz in Rheinland-Pfalz können die Hilfe beantragen. Das Programm hat am 04.05.2020 begonnen und ist bis Ende des Jahres 2020 befristet. Der Antragsteller kann die Soforthilfe zum Ausgleich pandemiebedingter Liquiditätsengpässe für maximal drei Monate bis zu einer maximalen Höhe von 12.000 Euro erhalten.
  1. Neue Medien in der Kultur
    Ziel der Unterstützung der Konzept- und Programmentwicklung ist es, innovative, kreative und aktuelle Ansätze in ihrer Ausarbeitung und Realisierung zu fördern. Durch die Unterstützung der Digitalisierungs- und Modernisierungsmaßnahmen werden notwendige Voraussetzungen für die interne und externe digitale Weiterentwicklung geschaffen, z. B. über die Entwicklung von Online-Auftritten, den Erwerb von Hard- und Software und die Modernisierung von Technik und Ausstattung zur Sicherung der Qualität und zur Realisierung zukünftiger Projekte. Eine Förderung kann grundsätzlich jede Person mit Wohnsitz oder Sitz in Rheinland-Pfalz erhalten. Eine mögliche Förderung an Unternehmen im Einzelfall kann nur in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Europäischen Beihilferechts erfolgen.Eine Förderung dieser Maßnahme ist ab einer Zuschusshöhe von 1.000 Euro und bis zur Zuschusshöhe von maximal 10.000 Euro in der Regel als Teilfinanzierung in Form einer Festbetragsfinanzierung möglich. Zur Finanzierung des Projektes wird ein Eigenanteil von 10 % der Gesamtausgaben vorausgesetzt, der auch durch Eigenleistungen eingebracht werden kann. Anträge können seit dem 15. Mai 2020 und bis zum 15. September 2020 gestellt werden.
  1. Programmkinos stärken
    Analog zu anderen Kultureinrichtungen sind auch die Programmkinos vom Shutdown betroffen. Die Entwicklung neuer, nachhaltiger Formate ist hier das Ziel. Die Programmkinos erhalten eine Förderung, um beispielsweise eine Umstellung der Angebote auf Freiluftveranstaltungen und Autokino-Formate vorzunehmen. Für sie ist eine halbe Million Euro vorgesehen.
  1. Kultur unter veränderten Bedingungen
    Archive, Bibliotheken, Buchhandlungen, Büchereien sowie Galerien haben seit dem 20. April 2020 wieder geöffnet. Derzeit werden bereits vielfach digitale Formate angeboten. Die bewilligten Kultursommer-Projekte bleiben bestehen, damit Veranstaltende und Kulturschaffende die Möglichkeit bekommen, ihre Projekte in abgewandelter Form stattfinden zu lassen.

Die vollständigen Förderkriterien lassen sich unter www.fokuskultur-rlp.de nachlesen.

Welche Unterstützung kann ich als Kulturschaffende/r erhalten?

Die Landesregierung ist sich darüber bewusst, dass die momentane Situation eine erhebliche finanzielle Belastung für die Kulturschaffenden darstellt. Daher will die Regierung diese in dieser Krisenzeit unterstützen und dazu beitragen, ihre Existenz und die Fortführung Ihrer künstlerischen Tätigkeit zu schützen, und dazu beizutragen, dass sie nach dem Ende der massiven Einschränkungen ihre Kunst wieder wie zuvor ausüben können. Diese Unterstützung der Landesregierung baute zunächst insbesondere auf zwei Säulen auf:

  1. Säule: „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“
    Mit dem Zukunftsfonds „Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“ wurden die Soforthilfen des Bundes auf Landesebene umgesetzt und um weitere Finanzhilfen ergänzt. Damit die mittelständige Wirtschaft im Land gefördert wird, schafft das Land Liquidität auch für Betriebe von über zehn bis 30 Mitarbeiter in Höhe von 39.000 Euro. Unternehmen können über ihre Hausbank ein Sofortdarlehen von 30.000 Euro sowie einen Zuschuss von 9.000 Euro aus Landesmitteln beantragen. Auch Kleinunternehmen bis 10 Mitarbeiter können Darlehen von 10.000 Euro beantragen und erhalten damit mehr Liquidität. Der Landesfonds hat ein Volumen von fast einer Milliarde Euro.Selbstständige und Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten können eine Soforthilfe von insgesamt 19.000 Euro (9.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm und 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes) beantragen. Bei Unternehmen von über 5 bis 10 Beschäftigten ist eine Soforthilfe von 25.000 Euro (15.000 Euro Zuschuss und 10.000 Euro Sofortdarlehen) möglich. Unternehmen von über 10 bis 30 Beschäftigten können ein Sofortdarlehen von 30.000 Euro, zuzüglich einen Zuschuss über 30 Prozent der Darlehenssumme erhalten. Insgesamt beträgt die Soforthilfe hier 39.000 Euro. Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von sechs Jahren und sind bis 31. März 2022 tilgungsfrei.Weitere Informationen gibt es bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz unter https://www.isb.rlp.de/ und auf der Homepage des rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministeriums unter https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/.
  1. Säule: Das „Corona-Grundeinkommen“
    Das Sozialschutzpaket der Bundesregierung enthält zudem Regelungen für den erleichterten Zugang zur Grundsicherung. Kulturschaffende erhalten diesen vereinfachten und unbürokratischen Zugang, wenn sie Ansprüche geltend gemacht haben, die zwischen dem 1. März bis zum 30. Juni 2020 begonnen haben. Mit dem „Corona-Grundeinkommen“ bzw. der zeitlich befristeten Ausnahmeregel soll sichergestellt werden, dass Selbständige und Unternehmen der Kulturszene ihre Miete und Lebenshaltungskosten weiterhin decken können, auch wenn aufgrund der Corona-Krise Einnahmen weggebrochen sind oder wegbrechen. Zudem werden Kosten für die Sozialversicherungen übernommen und Leistungen für den persönlichen Lebensunterhalt ausgezahlt. Eine erwachsene alleinstehende Person erhält aktuell 432 Euro, Partner erhalten jeweils 389 Euro. Kinder erhalten je nach Alter 250 bis 354 Euro. Die Familiensituation wird mit entsprechenden Zuschlägen berücksichtigt.Es gelten grundsätzlich Regeln zu Vemögensverhältnissen. Die beschlossene Ausnahmeregelung sieht jedoch vor, dass für die ersten sechs Monate die Vermögensprüfung entfällt, wenn erklärt wird, dass kein erhebliches Vermögen verfügbar ist. Demnach müssen kleinere Rücklagen nicht aufgebraucht werden.Der Antrag auf Grundsicherung kann formlos telefonisch, per E-Mail oder per Post beim zuständigen Jobcenter gestellt werden.

Bei Fragen zur Förderung der Kulturszene in Rheinland-Pfalz können Sie sich gerne an unser Team wenden. Sie erreichen uns per Mail an info@TAXolution-Stb.de oder telefonisch unter der 06541 / 818788.

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