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Private Veräußerungsgeschäfte im Zusammenhang mit Erbfällen und Selbstnutzung

Ein persönlicher Verkaufsvorgang (gemäß § 23 Einkommensteuergesetz [EStG]) wird nicht ausgelöst, wenn ein Mitglied einer Erbengemeinschaft einen Anteil am Erbe erwirbt, zu dem ein Grundstück gehört, und dieses Grundstück innerhalb von zehn Jahren mit einem Gewinn veräußert.

Diese Entscheidung wurde vom Bundesfinanzhof getroffen. Ebenfalls erfreuliche Nachrichten kommen vom Finanzgericht Münster, das entschieden hat, dass die Bezahlung für den Verzicht auf ein Nießbrauchrecht nicht als Verkauf im Sinne von § 23 EStG angesehen wird.

Allerdings sind zwei Urteile des Bundesfinanzhofs weniger ermutigend, da sie sich mit der Steuerbefreiung bei der Selbstnutzung von Immobilien befassen.

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