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Arbeitserlaubnis für Ukraine-Flüchtlinge

Was Sie als Arbeitgeber wissen sollten

Tagtäglich kommen hunderte Flüchtlinge aus der Ukraine in deutschen Städten an. Manche sind auf der Durchreise, andere bleiben. Um Schutzsuchenden schnell und unbürokratisch einen Zugang zum Arbeitsmarkt zu schaffen, haben wir das wichtigste für Sie zusammengefasst.

Laut EU-Kommission müssen wir uns auf Millionen Flüchtlinge vorbereiten, eine Integration in den Arbeitsmarkt ist daher unabdingbar. Einige Unternehmen haben bereits Erfahrungen mit ausländischen Arbeitskräften, andere wagen nun die ersten Schritte.

Grundsätzlich gilt, dass ukrainische Flüchtlinge ohne Einzelprüfung einen humanitären Aufenthaltstitel für ein Jahr erhalten, dieser kann auf bis zu drei Jahre verlängert werden. Stellt ein Geflüchteter hingegen einen Asylantrag ist der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für drei Monate beschränkt (bei Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung sogar bis zu neun Monate).

Mit dem humanitären Aufenthaltstitel ist auch der Zugang zum inländischen Arbeitsmarkt sofort und uneingeschränkt möglich. Erforderlich ist lediglich die Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörde (diese wird teilweise direkt im Aufenthaltstitel vermerkt). Um eine Stelle mit besonderen beruflichen Qualifikationen antreten zu können, ist die Anerkennung der eigenen Abschlüsse notwendig (betrifft beispielsweise Lehramts- und medizinische Berufe). Liegt keine Arbeitserlaubnis vor, ist eine Prüfung bei der örtlichen Ausländerbehörde erforderlich.

Sie möchten ukrainische Flüchtlinge beschäftigen?

  • Über die Stadtverwaltung oder den Landkreis nach Unterkünften fragen
  • Informationen zur Jobvergabe in ukrainischer, russischer, englischer und polnischer Sprache auslegen
  • Örtliche Integrationsbeauftragte kontaktieren
  • dolmetschende Ukrainer aufsuchen

Was Sie vor der Einstellung beachten sollten!

  1. Liegt eine offizielle Meldeadresse vor?
  2. Liegt eine Arbeitserlaubnis nach folgenden Fällen vor?
  3. Arbeitserlaubnis nach Asylverfahren
  4. humanitärer Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis
  5. Visum mit Arbeitserlaubnis für 90 Tage
  6. Blaue Karte EU
  7. Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit akademischem Hintergrund
  8. Sind besondere Qualifikationen zur Ausübung der Tätigkeit zwingend erforderlich?
  9. Liegt eine Steueridentifikationsnummer* vor?
  10. Liegen eine Sozialversicherungsnummer** und gesetzliche Krankenkasse vor?
  11. Sinnvoll ist ein mehrsprachiger Arbeitsvertrag (deutsch, englisch, ukrainisch)

* Die Steueridentifikationsnummer erhalten auch geflüchtete Personen automatisch im Anschluss an die Meldung beim Einwohnermeldeamt.  Sofern sich die einzustellende Person in einer Erstaufnahmeeinrichtung befindet und/oder keine Steueridentifikationsnummer vorliegt, kann eine Einstellung unter Berücksichtigung der beschränkten Steuerpflicht erfolgen (Personen ohne Wohnsitz in Deutschland, die nicht länger als 183 Tage in Deutschland sind, aber Einkünfte beziehen)

** Liegen noch keine Sozialversicherungsnummer und Krankenkasse vor muss die einzustellende Person einer Krankenkasse beitreten (Mitgliedsantrag), diese veranlasst, dass die Rentenversicherung eine Sozialversicherungsnummer vergibt

Sie haben weitere Rückfragen? Dann wenden Sie sich  an unser Service-Team. Sie erreichen uns telefonisch unter der 06541 / 818788 oder senden Sie uns Ihre Frage per Mail an info@TAXolution-Stb.de.

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