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BMI beschließt Baukindergeld von jährlich 1.200 Euro pro Kind

Anträge können ab sofort bei der KfW Bankengruppe gestellt werden

Seit dem 18.09.2018 können Anträge für das Baukindergeld bei der KfW Bankengruppe gestellt werden. Beschlossen wurde der Gesetzentwurf vom BMI (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat).

Was ist das Kindergeld und wer profitiert von dieser Förderung?

Das Baukindergeld fördert den erstmaligen* Neubau oder Erwerb von privatem Wohneigentum in Deutschland. Die Bewilligung der Förderung ist an drei grundlegende Bedingungen geknüpft. Zum einen muss mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt leben. Zum Zweiten gilt für das versteuernde Haushaltseinkommen eine Grenze von 75.000 Euro pro Jahr plus 15.000 Euro pro Kind (z.B. maximal 120.000 Euro zu versteuerndes Einkommen bei 3 Kindern). Als drittes Voraussetzungskriterium muss einem förderfähigen Neubau die Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 erteilt  bzw. der Kaufvertrag für den Erwerb eines Neu- oder Bestandsbau muss in diesem Zeitraum unterzeichnet worden sein.

Die Höhe des Zuschlags beträgt jährlich 1.200 Euro pro Kind und wird über einen Zeitraum von 10 Jahren ausgezahlt. Somit erhält eine förderfähige Familie mit 3 Kindern einen Zuschuss von insgesamt 36.000 Euro. Die Anträge können online über die Webseite der KfW gestellt werden (www.kfw.de/info-zuschussportal).

Es gilt zu beachten, dass die Förderung nur für Wohneigentum zur Selbstnutzung gezahlt wird und nicht für Objekte zur Weitervermietung bestimmt ist. Für Anspruchsberechtigte erfolgt die Gewährung rückwirkend ab dem 01.01.2018.

Zusammenfassende Erkenntnisse zum Baukindergeld:

  • gefördert werden Familien und Alleinerziehende
  • mindestens ein Kind unter 18 Jahren muss im Haushalt leben
  • das zu versteuernde Haushaltseinkommen beträgt maximal 75.000 Euro plus 15.000 pro Kind
  • die Fördersumme beträgt jährlich 1.200 Euro pro Kind
  • der Bau oder Erwerb eines förderfähigen Wohneigentums muss zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 erfolgen (entscheidend ist der Tag Baugenehmigung bzw. des Kaufvertrages)
  • rückwirkende Gewährung ab dem 01.01.2018

Bei Fragen zum Baukindergeld stehen wir Ihnen hilfsbereit zur Seite. Sie erreichen uns telefonisch unter 06541 / 818788 und per Mail an info@TAXolution-Stb.de.

*Haben Sie bereits in der Vergangenheit eine Eigenheimzulage erhalten, können Sie auch das Baukindergeld beantragen, vorausgesetzt Sie haben Ihre damalige Immobilie inzwischen wieder verkauft. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der KfW Bankengruppe.