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Künstlersozialabgabe 2027: Abgabesatz soll auf 5,0 % steigen

Für 2027 ist eine leichte Erhöhung der Künstlersozialabgabe auf 5,0 % vorgesehen. Damit würde der Satz nach 4,9 % im Jahr 2026 wieder das Niveau der Jahre 2023 bis 2025 erreichen.

Wer ist betroffen?

Über die Künstlersozialversicherung sind selbstständige Künstler und Publizisten in die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die Beiträge werden gemeinsam von den Versicherten, dem Bund und Unternehmen finanziert.

Die Künstlersozialabgabe wird von Unternehmen erhoben, die künstlerische oder publizistische Leistungen verwerten. Dazu können beispielsweise Unternehmen gehören, die durch ihre Organisation oder ihr besonderes Know-how den Absatz solcher Leistungen ermöglichen oder fördern.

Was ändert sich 2027?

Der Abgabesatz soll von 4,9 % auf 5,0 % steigen. Die Künstlersozialabgabe wird jedes Jahr für das folgende Kalenderjahr neu festgelegt.

Wichtig für Unternehmen: Wer selbstständige Künstler oder Publizisten beauftragt, sollte prüfen, ob eine Abgabepflicht gegenüber der Künstlersozialkasse besteht.

Quelle: Steuerlösung by TAXolution

Ihr TAXoltuion-Team