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Weiterhin Vorsicht vor Abzockern geboten
– Finanzieller Schaden von
mehreren Hundert Euro droht

Leider reißt das altbekannte Thema nicht ab. Sie melden ein Gewerbe an, melden eine Firma zum Handelsregister oder lassen hier Änderungen eintragen, so kommt die zweifelhafte Post automatisch ins Haus bzw. Büro geflattert.

Die Schreiben der windigen Werbevertriebe sehen optisch für den gutgläubigen und unerfahrenen Unternehmer sehr offiziell aus. Klangvolle Schriftzüge mitsamt hoheitlich wirkenden Symbolen wie beispielsweise einem Bundesadler oder §-Zeichen in der Form, dass Begriffe wie

– „Deutsches“
– „Handelsregister“
– „Firmenregister“
– „Branchenregister“
– „Unternehmensverzeichnis“
– u.v.m.

Verwendung finden verlocken zur schnellen und unüberlegten Unterschrift unter den bereits vorausgefüllten Unternehmensstammdaten auf einem sogenannten „Trickformular“.

Was kaufen Sie mit Ihrer bloßen Unterschrift?

Einen unnützen aber dafür preislich absolut überteuerten Werbeeintrag in irgendeinem Verzeichnis von Unternehmen, das kein Mensch auf dieser Welt benötigt und findet. Zumeist handelt es sich nicht nur um einen kurzläufigen Eintrag sondern um mehrjährige Verträge mit Preisen von jährlich zwischen 350,00 Euro und 800,00 Euro netto zzgl. MwSt.

Schützen Sie sich vor solchen Werbeeinträgen, indem Sie mit einer gewissen Skepsis solche Post lesen und fragen Sie bei Unsicherheit ihren rechtlichen oder steuerlichen Berater bzw. ihren Existenzgründungsberater oder die für Sie zuständige IHK Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer.

Natürlich erhalten Sie die durchaus unerwünschte Post auch auf elektronischen Wegen, also per Telefax oder eMail. Und es erreicht bei Leibe nicht ausschließlich Existenzgründer. Eigentlich alle Unternehmen werden auf verschiedensten Kanälen auf Verzeichniseinträge und wertlose Werbeanzeigen in Zeitschriften mit geringster Auflage angesprochen.

Ist es dann doch einmal passiert und Sie sind den Trickbetrügern auf den Leim gegangen, bleiben Sie ruhig und handeln entschlossen. Denn zahlen Sie nicht pünktlich, wird umgehend Druck von den Betreibern der Verzeichnisse ausgeübt, teilweise werden umgehend Inkassobüros eingeschaltet. Lassen Sie sich hiervon nicht beeindrucken und wenden sich an einen rechtlichen Fachmann.

Auch wir von TAXolution Steuern und Recht stehen Ihnen bei Zweifelfragen, aber auch bei bereits unterzeichneten „Werbeaufträgen“ zur Seite und kämpfen für Ihr Recht bis die zweifelhafte Forderung fallen gelassen wird.

Unsere Hotline der TAXolution Steuern und Recht
Ihrer Rechtsberatung aus Kröv an der Mosel Tel. +49 6541 818788

//Bilder: David Evison & Bacho, shutterstock