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Förderungen zum Anreiz der Anschaffung von E-Fahrzeugen

Seite 77 des aktuellen Entwurfes des Koalitionsvertrages sind Fördermaßnahmen im Bereich der E-Mobilität zu entnehmen.

So soll beispielsweise eine Sonder-Abschreibung in Höhe von sagenhaften 50% im Jahr der Anschaffung für E-Fahrzeuge eingeführt werden. Dies ist sicherlich ein super Anreiz für viele Unternehmer, kurzfristig auf E-Mobilität umzusteigen. Die genauen Voraussetzungen und Bedingungen bleiben noch abzuwarten.

Begünstigt werden soll aber auch die Umrüstung konventioneller Fahrzeuge auf elektrischen Antrieb, sowohl bei PKW´s, LKW´s und Omnibussen, was sicherlich für Fahrzeuge im innerstädtischen Verkehr interessant ist.

Eine weitere Fördermaßnahme steckt in der Besteuerung der privaten Nutzung von E-Fahrzeugen. Hier sollen neben reinen Elektrofahrzeugen auch Hybrid-Fahrzeuge mit aufgenommen werden. So soll die pauschale Nutzungsbesteuerung nicht mehr mit der altbekannten 1%-Methode besteuert werden, sondern der private Nutzungsanteil nur noch mit 0,5% vom Bruttolistenneupreis besteuert werden. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob nun der tatsächliche Bruttolistenneupreis zur Anwendung kommt, oder weiterhin ein reduzierter Bruttolistenneupreis gelten wird. Bislang dürfen bereits Abschläge auf den Bruttolistenneupreis von Elektrofahrzeugen vorgenommen werden, um die Mehrkosten der Elektromobilität auszugleichen.

Für Fragen rund um die Elektromobilität und beispielsweise die Stromerzeugung aus der eigenen Photovoltaikanlage stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Ihre „Hotline Steuerberatung“ lautet Tel. 06541/818788