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Steuerlicher Vorteil beim Kauf von einem Elektrofahrzeug für Unternehmer


Steuern sparen mit Elektroautos: Der Bund fördert den Kauf von einem Elektrofahrzeug mit einer 0,5 % – Besteuerung

Das Bundeskabinett hat sie nun beschlossen: Die 0,5 % – Methode für reine Elektrofahrzeuge sowie Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge.

Nach der 1% Methode und der 0,03%-Methode bei der Ermittlung des privaten Nutzungsanteils eines Kfz, der 70%-30% Regelung bei Bewirtungskosten, der Fünftelreglung bei außerordentlichen Einkünften, der 110-Euro-Regelung bei Firmenveranstaltungen, der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung und vieler weiterer Berechnungsmethoden und Sonderregelungen wird nun ab 2019 die 0,5%-Methode zur Berechnung der privaten Kfz-Nutzung bestimmter Elektrofahrzeuge kommen.

Hierbei sind nun anstelle der sonst üblichen 1% nur noch 0,5% vom Bruttolistenneupreis des Fahrzeugs zu versteuern. Die Neuregelung gilt für alle Neuanschaffungen ab 01.01.2019 (Kauf oder Leasing) und ist vorerst beschränkt für Anschaffungen bis spätestens 31.12.2021.

Bislang war die Anschaffung von einem Elektrofahrzeug aufgrund der fehlenden staatlichen Förderung eher unattraktiv. Ebenso war eine Anschaffung aufgrund der geringen Reichweite und der geringen Anzahl an Ladestationen für viele Unternehmer nicht rentabel. Der technische und infrastrukturelle Fortschritt in Kombination mit dem steuerlichen Vorteil machen eine Anschaffung deutlich attraktiver.

Bei Fragen zu den gesetzlichen Regelungen können Sie sich gerne an unsere kostenfreie Service-Hotline +49 6541 878788 wenden. Alternativ erreichen Sie uns auch per Mail unter info@TAXolution-Stb.de.