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Ausbildungsplätze sichern,
Prämie erhalten

– Ausbilden – Zukunft gestalten –

Die Corona Krise zeigt ihren Einfluss auf den Ausbildungsmarkt. Dem im Jahr 2020 feststellbaren Rückgang an Ausbildungsverträgen soll nun effektiv entgegengewirkt werden. Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ unterstützt Betriebe und Einrichtungen in allen Bereichen trotz wirtschaftlicher Schwierigkeiten weiterhin ausbilden zu können.

Bereits seit August 2020 besteht die Möglichkeit sich bei Erhalt oder Erhöhung des Ausbildungsniveaus attraktive Förderungen zu sichern. Die Verabschiedung eines zweiten Maßnahmenpaketes (17. März 2021)  hat nun die Fortführung und Optimierung der Förderung beschlossen.

Wer kann eine Förderung betragen…

  • Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit maximal 499 Mitarbeitern
  • Kleinstunternehmen mit max. vier Mitarbeitern
  • Franchise-Unternehmen
  • Erstmalig ausbildende Betriebe

Grundvoraussetzung ist, dass das Unternehmen erhebliche, pandemiebedingte Umsatzeinbußen zu verzeichnen hat oder aufgrund der Corona-Krise die Geschäftstätigkeit ganz oder teilweise einstellen musste.

Was ist neu…

  • Die Ausbildungsprämie wurde auf 4.000,- Euro erhöht (gilt für das Ausbildungsjahr 2021/2022)
  • Die Ausbildungsprämie plus wurde auf 6.000,- Euro erhöht (gilt für das Ausbildungsjahr 2021/2022)
  • Zur Vermeidung von Kurzarbeit sind nun neben der Brutto-Ausbildungsvergütung (iHv 75%) auch Zuschüsse zur Vergütung des Ausbilders möglich (gilt bis 31.12.2021)
  • Auftrags- und Verbundausbildungen können nun mit 450,- Euro pro Woche für maximal 18 Wochen bezuschusst werden (gilt bis 31.12.2021)
  • Die Übernahmeprämie wird auf 6.000,- Euro angehoben (gilt bis 31.12.2021)
  • Kleinstunternehmen können pauschal 1.000,- für einen Auszubildenden erhalten (gilt bis 31.12.2021)
  • Kosten für prüfungsvorbereitende Maßnahmen werden bis zu 50% (max. 500 Euro) übernommen

Die Anträge sind spätestens drei Monate nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. bei der Knappschaft-Bahn-See zu stellen (Link unten).

Wichtig!

Steht der Auszubildende im Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades (Ehegatte oder Kinder) ist eine Unterstützung/ Förderung ausgeschlossen.

Auch interessant: Artikel vom 24.06.2021 – Azubi-Förderung: Prämie für neu geschlossene Ausbildungsverträge

Sie haben Fragen zur Ausbildungsprämie? Dann wenden Sie sich  an unser Service-Team. Sie erreichen uns telefonisch unter der 06541 / 818788 oder senden Sie uns Ihre Frage per Mail an info@TAXolution-Stb.de.

06541 / 818788

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