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Höhere Wohnungsbauprämie ab 2021:
Mehr Förderung fürs Eigenheim

(aktualisiert am 09.07.2020)

Höhere Wohnungsbauprämie ab 2021: Mehr Förderung fürs Eigenheim
Die Wohnungsbauprämie ist ein staatlicher Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Diese Prämie fördert als Unterstützung zum Bausparvertrag jeden, der ein Eigenheim bauen, kaufen oder renovieren und sich den Traum von der eigenen Immobilie erfüllen möchte.
Die Förderung selbst sowie die Einkommensgrenzen werden ab 2021 deutlich erhöht. Bislang erhielten Bausparer einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 8,8 Prozent für ihre Einzahlungen in Bausparverträge sowie die Zinsen auf erspartes Guthaben. Diese Förderung steigt ab Januar 2021 auf 10 Prozent.
Wohneigentum gehört nach wie vor zu den besten Formen der Altersvorsorge. Der Weg hin zum eigenen Haus oder zur eigenen Wohnung ist allerdings in der Regel kein Spaziergang, denn wer kann das für die Baufinanzierung benötigte Geld schon ganz alleine aufbringen? Die Wohnungsbauprämie unterstützt als Bausparer dabei, das Eigenkapital als Grundstock für die Immobilie anzusparen. In Zeiten niedriger Zinsen ist dieser Zuschuss besonders hilfreich.

Wer bekommt die Wohnungsbauprämie? Welche Voraussetzungen gelten?
Die Wohnungsbauprämie fördert grundsätzlich jeden, der in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat und mindestens 16 Jahre alt ist. Um die Förderung zu erhalten, muss in Form eines Sparvertrags Eigenkapital angespart werden, um eine Wohnimmobilie zu kaufen, zu bauen oder zu renovieren (Wohnwirtschaftliche Verwendung).
Damit Sie die Wohnungsbauprämie erhalten, darf Ihr zu versteuerndes Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Diese Einkommensgrenzen sowie die Prämie selbst werden ab 2021 jedoch deutlich angehoben, damit künftig wesentlich mehr Menschen von den verbesserten Voraussetzungen zum Erhalt der Wohnungsbauprämie profitieren können.
Die Höhe der Wohnungsbauprämie orientiert sich an dem Betrag, den Bausparer selbst in den Bausparvertrag einzahlen. Um eine Förderung zu erhalten, müssen das mindestens 50 Euro pro Jahr sein. Auch die Guthabenzinsen für bereits eingezahltes Kapital ist förderfähig.

Welche Einkommensgrenzen sind bei der Wohnungsbauprämie zu beachten?
Aktuell kann jeder einen Antrag auf Wohnungsbauprämie stellen, der ein jährliches zu versteuerndes Einkommen von nicht mehr als 25.600 Euro zur Verfügung hat. Bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern ist die Einkommensgrenze für die Wohnungsbauprämie doppelt so hoch liegt aktuell bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung bei höchstens 51.200 Euro.
Ab 2021 werden diese Einkommensgrenzen deutlich angehoben. Alleinstehende dürfen dann ein zu versteuerndes Einkommen von jährlich maximal 35.000 Euro haben, Verheiratete beziehungsweise eingetragene Lebenspartner gemeinsam maximal 70.000 Euro. Somit haben künftig deutlich mehr Menschen Anspruch auf die staatliche Förderung.

Bei Fragen zur Wohnungsbauprämie können Sie sich gerne an unser Team wenden. Sie erreichen uns per Mail an info@TAXolution-Stb.de oder telefonisch unter der 06541 / 818788.

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