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Weihnachtsfeier im Betrieb?

– Alle Jahre wieder… Stopp: Dieses Jahr wieder möglich! – 

Vor Corona sehr beliebt und jetzt wieder erlaubt: Die Weihnachtsfeier. Zahlreiche Gastronomen freuen sich auf ihre Rückkehr und auch für Arbeitgeber bietet sich eine Möglichkeit das Wir-Gefühl steuerfrei zu stärken.

Veranstaltet der Arbeitgeber die Weihnachtsfeier und übernimmt hierfür die Kosten, können Zuwendungen bis zu einer Höhe von 110,- Euro pro Veranstaltung und Arbeitnehmer steuerfrei genutzt werden. Lediglich der die Freigrenze übersteigende Betrag ist steuer- und sozialabgabenpflichtig.

Natürlich gilt diese Regelung auch für alle weiteren, üblichen, Betriebsveranstaltungen innerhalb eines Jahres. Mit „üblich“ ist gemeint, dass nicht mehr als zwei Veranstaltungen pro Jahr ausgeführt werden, die Dauer der Veranstaltung bleibt hiervon unberührt (begünstigt werden demnach auch mehrtägige Betriebsausflüge).

Wichtig ist jedoch, dass die Veranstaltung für alle Angehörigen des Betriebes zugänglich ist und sich nicht nur auf einen bestimmten Personenkreis innerhalb des Betriebes beschränkt.

Wir denken: Eine tolle Idee um einfach mal „Danke“ zu sagen!

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