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Personengesellschaften: Unsicherheiten bei der Grunderwerbsteuer sind beseitigt

Durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) zum 1. Januar 2024 wurden wesentliche Änderungen im Recht der Personengesellschaften eingeführt. Dies führte zu Verunsicherungen bezüglich der Grunderwerbsteuer, welche jedoch durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz nun beseitigt wurden.

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