Umsatzsteuer und Zinsen: BFH sieht keinen Verstoß gegen EU-Recht
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Verzinsung von Umsatzsteuer-Nachforderungen nach § 233a der Abgabenordnung (AO) mit dem EU-Recht vereinbar ist.
Im Streitfall hatte das Finanzamt einen zu Unrecht geltend gemachten Vorsteuerabzug korrigiert. Dadurch entstanden Steuernachzahlungen sowie entsprechende Zinsen. Der Steuerpflichtige sah darin eine unzulässige Belastung und berief sich auf einen Verstoß gegen europäische Grundsätze.
Der BFH folgte dieser Argumentation nicht. Die Vollverzinsung dient dem Ausgleich dafür, dass Steuern zu unterschiedlichen Zeitpunkten festgesetzt und gezahlt werden. Die Regelung bleibt daher weiterhin anwendbar.
Quelle: Steuerlösung by TAXolution
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