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Umsatzsteuer 2022 – Änderungen für die Land- und Forstwirtschaft

Welche Änderungen ergeben sich für Land- und Forstwirte

 Auch im neuen Jahr warten steuerrechtliche Anpassungen. Wie sich die Änderungen des Umsatzsteuerrechtes auf die Land- und Forstwirtschaft auswirken erfahren Sie bei uns.

Land- und Forstwirte die bisher die Durchschnittsabsatzbesteuerung nach §24 UStG angewandt haben, müssen mit erheblichen Veränderungen rechnen.

Das zum 01.01.2022 in Kraft tretende Jahressteuergesetz hat Einschränkungen im Anwendungsbereich der Durchschnittsabsatzbesteuerung eingeführt. Die bisherige Regelung über den Sondersteuersatz sowie die Pauschalisierung der Vorsteuer in gleichbleibender Höhe hat nach Auffassung der EU zu einer Subvention der Land- und Fortwirtschaftsbetriebe geführt.

Aus diesem Grund gilt die Anwendungsmöglichkeit ab 2022 nur noch für Land- und Forstwirte deren Gesamtumsatz 600.000,- Euro (nach §19 Abs. 3 UStG) im Vorjahr nicht überschritten hat.

Zur Berechnung des Gesamtumsatzes sind alle Umsätze aus der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit sowie alle weiteren Umsätze die der Unternehmer erzielt einzubeziehen. Weitere Einkünfte können beispielsweise aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage, einer Windkraftanlage o.ä. bestehen.

Der bisherige Durchschnittssteuersatz in Höhe von 10,7 % wurde ebenfalls neu ermittelt (Die übrigen Steuersätze (5,5% und 19%) bleiben unverändert). Nach Überprüfung und Anpassung liegt der pauschale Vorsteuersatz sowie der Steuersatz für die übrigen Ausgangsumsätze gemäß §24 (1) Nr. 3 ab 2022 bei 9,5 %.

Winzer, die die Durchschnittsbesteuerung in Anspruch nehmen, müssen daher ab sofort 9,5% Umsatzsteuer (19% Umsatzsteuer abzgl. 9,5% pauschale Vorsteuer) auf Ihren Weinverkauf abführen – statt der bisherigen 8,3%.

Der Bundesrat hat im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 einer jährlichen Überprüfung und Anpassung der Durchschnittssatzbesteuerung zugestimmt.

Sie haben Fragen zur Umsatzsteuer und Durchschnittsbesteuerung? Dann wenden Sie sich  an unser Service-Team. Sie erreichen uns telefonisch unter der 06541 / 818788 oder senden Sie uns Ihre Frage per Mail an info@TAXolution-Stb.de.

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