Überbrückungshilfe bei Corona-bedingten Umsatzeinbußen
(aktualisiert am 24.06.2020)
Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen wird für Corona-bedingten Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen aufgelegt. Das Volumen des Programms wird auf maximal 25 Mrd. Euro festgelegt. Die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August gewährt. Die Überbrückungshilfe gilt branchenübergreifend, wobei den Besonderheiten der besonders betroffenen Branchen wie Hotel- und Gaststättengewerbe, Caterer, Kneipen, Clubs und Bars, als Sozialunternehmen geführte Übernachtungsstätten wie Jugendherbergen, Schullandheime, Träger von Jugendeinrichtungen des internationalen Jugendaustauschs, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Reisebüros, Profisportvereinen der unteren Ligen, Schaustellern, Unternehmen der Veranstaltungslogistik sowie Unternehmen im Bereich um Messeveranstaltungen angemessen Rechnung zu tragen ist.
Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von
- 80% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch,
- 50% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70%
- 40% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 40% und unter 50%
im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat.
Bei Unternehmen, die nach Juni 2019 gegründet worden sind, sind die Monate Dezember 2019 bis Februar 2020 zum Vergleich heranzuziehen. Liegt der Umsatz im Fördermonat bei wenigstens 60% des Umsatzes des Vorjahresmonats, entfällt die Überbrückungshilfe anteilig für den jeweiligen Fördermonat. Eine Überkompensation ist zurückzuzahlen. Die als Überbrückungshilfe unter den vorstehenden Voraussetzungen bezogenen Leistungen sind steuerbar und nach den allgemeinen steuerrechtlichen Regelungen im Rahmen der Gewinnermittlung zu berücksichtigen. Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31.8.2020 und die Auszahlungsfristen am 30.11.2020.
Die Touristik-Branche ist ganz enorm von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen.
Aus diesem Grund hat Christian Heil für TAXolution Steuern und Recht an einem Online-Seminar teilgenommen und die wichtigsten Fragen zur Überbrückungshilfe beantwortet. Die Video-Aufzeichnung können Sie hier nochmals ansehen.
Link zur Web-Seminar-Aufzeichnung mit weiteren Informationen zur Überbrückungshilfe: https://www.facebook.com/watch/?v=696507970914150
Link zur Web-Seminar-Aufzeichnung auf unserer Facebook-Seite: https://www.facebook.com/watch/?v=696507970914150
Bei Fragen zur Überbrückungshilfe können Sie sich gerne an unser Team wenden. Sie erreichen uns per Mail an info@TAXolution-Stb.de oder telefonisch unter der 06541 / 818788.
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