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Tourismusabgabe in den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach unzulässig?

Der Tourismusbeitrag sorgt nicht nur an der Mosel für viel Ärger

Zum Unmut vieler Gewerbetreibender, Selbstständiger, Landwirte (Winzer) und weiterer Unternehmer in den Ortsgemeinden Kröv, Kinheim, Traben-Trarbach, Enkirch und Reil muss in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach seit 01.01.2017 ein Beitrag zur Tourismusabgabe gezahlt werden. Beitragspflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen, denen „aufgrund des Tourismus im Erhebungsgebiet unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden“ (z.B. Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Traben-Trarbach vom 20.11.2017, § 2 Abs. 1).

Die Stadt Traben-Trarbach begründet den Zweck der Erhebung der Tourismusabgabe mit der „Herstellung, dem Betrieb und der Unterhaltung der ganz oder teilweise touristischen Zwecken dienenden Einrichtungen sowie für die zu diesen Zwecken durchgeführten Veranstaltungen“ (§ 1 Abs. 1). Ob der Tourismusbeitrag tatsächlich zu diesem Zweck eingesetzt wird, ist für die Beitragspflichtigen nicht unmittelbar nachvollziehbar, vielmehr können die Mittelzu- und -abflüsse nur dem Haushaltsplan der betreffenden Ortsgemeinde entnommen werden. Viele Betroffene sehen keinen Mehrwert in der Abgabe und bezweifeln, dass das Geld in voller Höhe zu dem angegeben Zweck eingesetzt wird. Hier werden nur die Ortsgemeinden selbst mit entsprechender Transparenz Abhilfe leisten und die zahlenden Unternehmer zufrieden stellen können.

Nicht allein die Erhebung, sondern auch die Berechnungsweise ist höchst diskutabel und schwer nachvollziehbar. Bemängelt werden hier durch die Unternehmer insbesondere die willkürlich wirkende Festlegung der Vorteils- und der Gewinnsätze sowie die fehlenden Kalkulationsgrundlagen der Gemeinden. Ohne weitere Erläuterung wird in § 4 der Vomhundertsatz (Beitragssatz) für das Jahr 2017 auf 15,46% festgelegt. In der Ortsgemeinde Kröv liegt dieser sogar nochmals ca. 40% höher bei 21,03%. Eine genauere Begründung für diese Bezifferung bleibt die Stadt in dieser Satzung schuldig. Auch in Sachen Beitragssatz (Vomhundertsatz) können die Gemeinden nur mit der notwendigen Transparenz die Unternehmer besänftigen. Transparenz könnten die Gemeinden entweder durch Beilage einer „Touristischen Gewinn- und Verlustrechnung“ als Anhang zum künftigen Beitragsbescheid oder einer jährlichen stattfindenden „Mitgliederversammlung“ unter Offenlage der Einnahmen und Ausgaben schaffen. (Die Unternehmer sind ja nun quasi „Zwangs“-Mitglieder des örtlichen Tourismusclubs)

Die nach Betriebsart kategorisierten Vorteils- und Gewinnsätze beruhen auf statistischen Untersuchungen und werden allgemeingültig angewandt. Diese spiegeln nicht zwingend den tatsächlichen Gewinn bzw. unmittelbaren oder mittelbaren Vorteil wider. In vielen Fällen ist der tatsächlich erzielte Gewinn deutlich geringer als der allgemeingültige Gewinnsatz, wie in dem folgenden Beispiel ersichtlich:

Eine Friseurin, die ausschließlich einheimische Kundschaft betreut, wird zur Abgabe des Tourismusbeitrages aufgefordert. Ihr wird ein Vorteilssatz von 5% und ein Gewinnsatz von 14% mit Touristen „unterstellt“, obwohl dieser in der Realität tatsächlich nicht gegeben ist. Sie fühlt sich durch die Abgabe eindeutig benachteiligt, da Sie den Tourismusbeitrag zahlen muss, aber tatsächlich keinen spürbaren Mehrwert hiervon hat. Von diesen Fällen gibt es bereits eine Vielzahl.

Nicht nur in betroffenen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach wächst der Unmut über die Tourismusabgabe, auch in anderen Gemeinden ist die Problematik aktuell präsent. Die Stadt Bad Kreuznach rechnet im aktuellen Jahr mit Einnahmen von 200.000 Euro durch den Tourismusbeitrag. Schätzungen zur Folge belaufen sich allein die Kosten für die Verwaltung der Tourismusabgabe auf 100.000 Euro. Ein gleiches Bild zeichnet sich in Traben-Trarbach ab, wo ebenfalls die Verwaltungskosten einen Teil der Einnahmen aufzehren werden.

Wenn Sie von der Tourismusabgabe betroffen sind und Fragen hierzu haben, stehen wir Ihnen unter unserer Service-Hotline 06541 818788 gerne zur Verfügung.

Bildnachweis: „Traben Trarbach Deutschland Mosel“ @ ChrisFlower/pixabay.com