Renovierung durch den Mieter: Steuerfalle für Vermieter?
Übernimmt ein Mieter Renovierungs- oder Instandsetzungskosten, die eigentlich vom Vermieter zu tragen wären, kann dies steuerliche Folgen für den Vermieter haben. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass solche Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gelten – selbst dann, wenn kein Geld direkt an den Vermieter fließt.
Im entschiedenen Fall verrechnete der Mieter die Kosten für umfangreiche Instandsetzungsarbeiten mit der vereinbarten Kaltmiete. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich dabei um einen sogenannten abgekürzten Zahlungsweg: Der Mieter begleicht eine Verbindlichkeit des Vermieters, wodurch diesem steuerlich Einnahmen zufließen.
Für Vermieter zeigt das Urteil, dass auch Renovierungsvereinbarungen im Mietvertrag unerwartete steuerliche Auswirkungen haben können. Worauf dabei zu achten ist und welche Konsequenzen sich daraus ergeben, erfahren Sie im weiteren Beitrag.
Quelle: Steuerlösung by TAXolution
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