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Neue Umzugskostenpauschalen ab 01. März 2024


Die Kosten für berufsbedingte Umzüge werden als Werbungskosten betrachtet. Für zusätzliche Ausgaben im Zusammenhang mit dem Umzug (z. B. Elektrogeräteabbau) sowie für Unterrichtskosten infolge des Umzugs gewährt die Finanzverwaltung Pauschalen gemäß den Bestimmungen des Bundesumzugskostengesetzes (BUKG). Das Bundesfinanzministerium hat nun die neuen Pauschalen veröffentlicht, die ab dem 1. März 2024 gelten.

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