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Mitarbeiterverpflegung:
Sachbezugswert steigt

6,67 Euro pro Arbeitstag möglich

Wie bereits in den vergangenen Jahren, erhöht sich auch ab Januar 2022 der Sachbezugswert für die Mitarbeiterverpflegung.

Ab 01.01.2022 gilt der neue Sachbezugswert von 6,67 Euro pro Arbeitstag für die Mitarbeiterverpflegung.

Zeitliche Abfolge der Erhöhung:

  • 01.01.2019: 6,33 Euro
  • 01.01.2020: 6,50 Euro
  • 01.01.2021: 6,57 Euro
  • 01.01.2022: 6,67 Euro

Die Anhebung des Sachbezugswerts sollen die Teuerungsraten der Verpflegungsaufwände ausgleichen.

Der neue Sachbezugswert von 6,67 Euro ist nicht vollständig steuerfrei. Wie bislang ist ein Betrag in Höhe von 3,10 Euro steuer- und sozialabgabenfrei, die verbleibenden 3,57 Euro müssen steuerlich betrachtet werden.

Aufgrund der zusätzlichen Förderung durch den Staat können Arbeitnehmer maximal 6,67 Euro arbeitstäglich nahezu abgabenfrei nutzen. Statt in Bargeld muss diese Gehaltszugabe jedoch weiterhin in Form von Restaurantschecks erfolgen. Im Internet werden unter dem Schlagwort „Verzehrchecks“ verschiedene Anbieter aufgezeigt.

Sie möchten mehr über die Verzehrchecks erfahren oder überlegen bereits, diese Art der Gehaltserhöhung in Ihrem Unternehmen zur stärkeren Mitarbeiterbindung einzuführen?

Gerne informieren wir Sie über die Vorzüge von Sachbezügen und können Ihnen weitere Möglichkeiten der Lohnkostenoptimierung anbieten. Sprechen Sie uns einfach an.

Sie erreichen uns telefonisch unter der 06541 / 818788 oder senden Sie uns Ihre Frage per Mail an info@TAXolution-Stb.de.

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