Mindestlohnerhöhung ab dem 01.01.2024
Mindestlohnerhöhung
Der Mindestlohn erhöht sich ab dem 01.01.2024 auf 12,41 €/Stunde. Dadurch wird ebenfalls die Geringfügigkeitsgrenze bei Minijobs angepasst auf 538,00 €/Monat.
Bei einem monatlichen Entgelt in Höhe von 538,00 € dürfen Minijobber maximal 43,35 Stunden/Monat arbeiten, dies entspricht bei durchschnittlich 4,33 Wochen/Monat dann 10,00 Wochenstunden.
Sollen die monatlichen Entgelte noch bei den vorherigen monatlichen Höchstentgelten verbleiben, verhält es sich wie folgt:
Bei 520,00 € sind es 41,90 Stunden/Monat, entsprechend 9,68 Stunden/Woche.
Bei 450,00 € sind es 36,26 Stunden/Monat, entsprechend 8,37 Stunden/Woche.
Die Midijobgrenze (Übergangsbereich) verändert sich auf 538,01 € bis 2.000,00 € Bruttogehalt.
Sollte ein Mitarbeiter bisher zwischen 520,01 € und 538,00 € verdient haben, damit die Sozialversicherungspflicht gegeben ist, müsste das Entgelt ab Januar 2024 erhöht werden.