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Künstlersozialabgabe bleibt 2019 mit 4,2 Prozent unverändert

BMA hat die Höhe der Künstlersozialabgabe für Unternehmen für das kommende Jahr veröffentlicht

Im Bundesgesetzblatt vom 30.08.2018 gab das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt, dass die Künstlersozialabgabe im kommenden Jahr unverändert 4,2 Prozent betragen wird.

Hintergrund zur Künstlersozialversicherung

In der Künstlersozialversicherung werden aktuell 190.000 selbstständige Künstlerinnen und Künstler (auch Publizistinnen und Publizisten) in Deutschland als Pflichtversicherte in die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Künstler tragen, analog zu beschäftigten Arbeitnehmern, die Hälfte der Sozialabgaben selbst. Die andere Hälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und einer Künstlersozialabgabe von Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (30 Prozent).

Die Höhe der Künstlersozialabgabe ist abhängig von dem gezahlten Entgelt an Künstler und Publizisten in einem Kalenderjahr. Diese Abgabe wird jeweils Mitte des Jahres für das darauffolgende Kalenderjahr beziffert. Für das Jahr 2019 bleibt die Abgabe mit 4,2 Prozent unverändert.

Bei Fragen zur Künstlersozialabgabe können Sie sich gerne an unsere kostenfreie Service-Hotline +49 6541 878788 wenden. Alternativ erreichen Sie uns auch per Mail unter info@TAXolution-Stb.de.