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Hochwasserschäden: Soforthilfe für betroffene Unternehmen

5.000,- zur Verfügung gestellt  

Um Unternehmen nach dem verheerenden Juli-Hochwasser Unterstützung zu bieten hat die Landesregierung eine Soforthilfe zur Verfügung gestellt.

Betroffene Betriebe können sich nun einmalig 5.000,- Euro zur Räumung, Reinigung und Renovierung auszahlen lassen. 

Die Anträge sind bei der jeweiligen Kreisverwaltung zu stellen und können ohne umfangreiche Prüfung gewährt werden. Ein glaubhafter Nachweis, dass die Betriebsstätte im Hochwasserschadensgebiet liegt und ein Schaden von mindestens 5.000,- Euro entstanden ist, bzw. mind. 5.000,- Euro selbst getragen werden müssen, reicht aus. 

Voraussetzungen: 

  • Lage im Hochwasserschadensgebiet
  • Unmittelbar vom Unwetter am 14. und 15. Juli betroffen 
  • Betriebs- und Produktionsstätte sind räumlich vom Wohnbereich getrennt 
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe, selbstständig Tätige sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft

Nicht Antragsberechtigt: 

  • Öffentliche Unternehmen und Privatpersonen
  • Arbeitszimmer im Wohnhaus 
  • Unternehmen die vor dem 14.07.2021 Insolvenz angemeldet haben 
  • Schadenhöhe unter 5.000,- Euro / Schadenhöhe nach Abzug zu erwartender Versicherungsleistungen unter 5.000,- Euro

Unmittelbare Schäden liegen nur dann vor, wenn das Schadenereignis direkt im kausalen Zusammenhang mit Hochwasser, wild abfließendem Wasser, Sturzflut, aufsteigendem Grundwasser, überlaufendem Regenwasser- und Mischkanalisation oder Hangrutsch durch Niederschlag ausgelöst wurde. Mittelbare Schäden sind nicht antragsfähig. 

Ihre Antragsstellen kurz zusammengefasst: 

KreisE-MailPostanschrift
Bernkastel-Wittlichsoforthilfe@bernkastel-wittlich.deKreisverwaltung Bernkastel-Wittlich 

– Soforthilfe –

Kurfürstenstraße 16 

54516 Wittlich

Trier-Saarburgsoforthilfe-hochwasser@trier-saarburg.deKreisverwaltung Trier-Saarburg Abteilung 6 

Willy-Brandt-Platz 1

54290 Trier

Trierwirtschaftsfoerderung@trier.deStadtverwaltung Trier

Wirtschaftsförderung

Simeonstraße 55

54290 Trier

Cochem-Zellkreisverwaltung@cochem-zell.deKreisverwaltung Cochem-Zell
Endertplatz 2
56812 Cochem
Bitburg-Prümnothilfe@bitburg-pruem.deEifelkreis Bitburg-Prüm

Trierer Str. 1

54634 Bitburg/Eifel

VulkaneifelJudith.klassmann-laux@wfg-vulkaneifel.deWFG Vulkaneifel mbH

Judith Klassmann-Laux

Mainzer Str. 24

54550 Daun

AhrweilerBitte die Hinweise auf der Website beachten: Unterstützungsangebote für Unternehmen | Kreisverwaltung Ahrweiler (kreis-ahrweiler.de)Bitte die Hinweise auf der Website beachten: Unterstützungsangebote für Unternehmen | Kreisverwaltung Ahrweiler (kreis-ahrweiler.de)
Das Formular für die Beantragung der Soforthilfe in Rheinland-Pfalz finden Sie unter anderem auf der Webseite der Kreisverwaltung Bernkastel-Kues
https://www.bernkastel-wittlich.de/fluthilfe/fluthilfe-unternehmen/
Auch interessant: Artikel vom 29.07.2021 – Hochwasserschäden in Rheinland-Pfalz und NRW

Hochwasserschäden in Rheinland-Pfalz und NRW | TAXolution Steuern und Recht (taxolution-stb.de)

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