Hochwasserschäden: Soforthilfe für betroffene Unternehmen
– 5.000,- zur Verfügung gestellt –
Um Unternehmen nach dem verheerenden Juli-Hochwasser Unterstützung zu bieten hat die Landesregierung eine Soforthilfe zur Verfügung gestellt.
Betroffene Betriebe können sich nun einmalig 5.000,- Euro zur Räumung, Reinigung und Renovierung auszahlen lassen.
Die Anträge sind bei der jeweiligen Kreisverwaltung zu stellen und können ohne umfangreiche Prüfung gewährt werden. Ein glaubhafter Nachweis, dass die Betriebsstätte im Hochwasserschadensgebiet liegt und ein Schaden von mindestens 5.000,- Euro entstanden ist, bzw. mind. 5.000,- Euro selbst getragen werden müssen, reicht aus.
Voraussetzungen:
- Lage im Hochwasserschadensgebiet
- Unmittelbar vom Unwetter am 14. und 15. Juli betroffen
- Betriebs- und Produktionsstätte sind räumlich vom Wohnbereich getrennt
- Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe, selbstständig Tätige sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft
Nicht Antragsberechtigt:
- Öffentliche Unternehmen und Privatpersonen
- Arbeitszimmer im Wohnhaus
- Unternehmen die vor dem 14.07.2021 Insolvenz angemeldet haben
- Schadenhöhe unter 5.000,- Euro / Schadenhöhe nach Abzug zu erwartender Versicherungsleistungen unter 5.000,- Euro
☞ Unmittelbare Schäden liegen nur dann vor, wenn das Schadenereignis direkt im kausalen Zusammenhang mit Hochwasser, wild abfließendem Wasser, Sturzflut, aufsteigendem Grundwasser, überlaufendem Regenwasser- und Mischkanalisation oder Hangrutsch durch Niederschlag ausgelöst wurde. Mittelbare Schäden sind nicht antragsfähig.
Ihre Antragsstellen kurz zusammengefasst:
Kreis | Postanschrift | |
Bernkastel-Wittlich | soforthilfe@bernkastel-wittlich.de | Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Soforthilfe – Kurfürstenstraße 16 54516 Wittlich |
Trier-Saarburg | soforthilfe-hochwasser@trier-saarburg.de | Kreisverwaltung Trier-Saarburg Abteilung 6 Willy-Brandt-Platz 1 54290 Trier |
Trier | wirtschaftsfoerderung@trier.de | Stadtverwaltung Trier Wirtschaftsförderung Simeonstraße 55 54290 Trier |
Cochem-Zell | kreisverwaltung@cochem-zell.de | Kreisverwaltung Cochem-Zell Endertplatz 2 56812 Cochem |
Bitburg-Prüm | nothilfe@bitburg-pruem.de | Eifelkreis Bitburg-Prüm Trierer Str. 1 54634 Bitburg/Eifel |
Vulkaneifel | Judith.klassmann-laux@wfg-vulkaneifel.de | WFG Vulkaneifel mbH Judith Klassmann-Laux Mainzer Str. 24 54550 Daun |
Ahrweiler | Bitte die Hinweise auf der Website beachten: Unterstützungsangebote für Unternehmen | Kreisverwaltung Ahrweiler (kreis-ahrweiler.de) | Bitte die Hinweise auf der Website beachten: Unterstützungsangebote für Unternehmen | Kreisverwaltung Ahrweiler (kreis-ahrweiler.de) |
https://www.bernkastel-wittlich.de/fluthilfe/fluthilfe-unternehmen/
Hochwasserschäden in Rheinland-Pfalz und NRW | TAXolution Steuern und Recht (taxolution-stb.de)
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