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Förderung zur Modernisierung und Neugestaltung für das Gastgewerbe

Gastbetriebe können – unter Einhaltung der Voraussetzungen – eine Förderung beantragen

Aufgrund der Auswirkungen der Corona Pandemie auf das Gastgewerbe bietet das Land Rheinland-Pfalz für diverse Betriebe eine Förderung an. Die Förderung dient zur Neugestaltung, Modernisierung und Angebotserweiterung.

Folgende kleinere und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie profitieren von dieser:

  • Hotels
  • Hotels garni
  • Gasthöfe
  • Ferienzentren, die spätestens nach der Modernisierung zehn Zimmer anbieten
  • Restaurants außerhalb von Verkehrsmitteln, die spätestens nach der Förderung zehn Tische anbieten
  • Campingplätze mit mindestens zehn Stellplätzen und sanitären Einrichtungen

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Betriebsgröße und liegt bei zehn bis zwanzig Prozent der jeweiligen Investitionssumme. Dabei beträgt das Mindestinvestitionsvolumen 100.000 € und die maximale Förderung 800.000 €.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link der ISB (Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz):

https://isb.rlp.de/foerderung/299-a.html.

Sie haben Fragen zur Förderung? Dann wenden Sie sich  an unser Service-Team. Sie erreichen uns telefonisch unter der 06541 / 818788 oder senden Sie uns Ihre Frage per Mail an info@TAXolution-Stb.de.

06541 / 818788

… oder nutzen Sie schnell und bequem unser Kontaktformular für Ihre Anfrage:

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