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Entwicklung der Gewerbesteuer
in Kröv

Heimlich still  und leise wird sie teurer, die Gewerbesteuer.

Während im Erhebungsjahr 2010 der Hebesatz der Gewerbesteuer noch bei „zarten“ 350% lag, ist dieser mit neuestem Beschluss des Gemeinderates nun ab dem Erhebungsjahr 2018 auf 400% gestiegen.

Bereits für das Erhebungsjahr 2012 wurde der Hebesatz angepasst auf damals 380%.

Unterm Strich entspricht die jetzige Anpassung einer Steuererhöhung um 0,7% auf den gewerbesteuerpflichtigen Gewinn.

Nunmehr wird die Gewerbesteuer auch tatsächlich eine Belastung für alle Gewerbetreibenden in Kröv. Bis zu einem Hebesatz von 380% ist es so gewesen, dass den Gewerbetreibenden (ausgenommen Kapitalgesellschaften) die an die Gemeinde zu zahlende Gewerbesteuer auf ihre persönliche Einkommensteuerlast beim Finanzamt angerechnet wurde. Eine darüber hinaus fällige Gewerbesteuer wird nun nicht mehr angerechnet und wird dadurch zur tatsächlichen Last für die Unternehmen.

Kleines Trostpflaster:

Die nunmehr von allen Betrieben in Kröv erhobene Tourismusabgabe ist als Betriebsausgabe abziehbar und mindert den gewerbesteuerpflichtigen Gewinn.

Wenn Sie Fragen zur Gewerbesteuer und/oder zur Tourismusabgabe haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Unsere Hotline lautet 06541/818788.