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Die Bundesregierung muss sparen: Neue Einkommensgrenzen beim Elterngeld

Ab dem 1. April 2024 senkt das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fasst die Änderungen wie folgt zusammen:

Für Eltern, die ab dem 1. April 2024 ein Kind bekommen, wird die Einkommensgrenze, bei der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, von 300.000 EUR auf 200.000 EUR für gemeinsam Elterngeldberechtigte gesenkt. Ab dem 1. April 2025 wird diese Grenze für Paare weiter auf 175.000 EUR abgesenkt. Für Alleinerziehende gilt ab dem 1. April 2024 eine Einkommensgrenze von 150.000 EUR.

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