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Auslaufen der ermäßigten Besteuerung von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen

Die zum 1. Juli 2020 als befristete Krisenmaßnahme eingeführte ermäßigte Umsatzbesteuerung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen läuft nach § 12 Absatz 2 Nummer 15 Umsatzsteuergesetz mit Ablauf des 31. Dezember 2023 aus. Ab dem 1. Januar 2024 ist auf diese Umsätze nach § 12 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz wieder der allgemeine Steuersatz in Höhe von 19 % anzuwenden.

Für alle Betreiber einer Gastronomie bedeutet das nun wieder, dass sämtliche Kassenartikel mit bisher 7% USt wieder umzuprogrammieren sind auf 19% USt – ausgenommen natürlich die „Taste“ für Außer-Haus-Verkäufe, denn hier verbleibt der Steuersatz aktuell bei 7%.

Die Besonderheit:
Zur Vermeidung von Übergangsschwierigkeiten wird zugelassen, dass auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, die in der Nacht vom 31. Dezember 2023 zum 1. Januar 2024 ausgeführt werden, der bis zum 31. Dezember 2023 geltende ermäßigte Steuersatz von 7 % angewandt wird.