Bundesfinanzhof bestätigt Grundsteuermodell in Baden-Württemberg
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass das Grundsteuermodell des Landes Baden-Württemberg rechtmäßig ist. Damit bleibt die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 bestehen. Das Gericht sieht in den landesrechtlichen Vorschriften keinen Verstoß gegen das Grundgesetz.
Während für Baden-Württemberg nun mehr Rechtssicherheit besteht, sind Verfahren zu den Grundsteuermodellen anderer Bundesländer weiterhin anhängig. Für einige Landesmodelle stehen noch Entscheidungen des Bundesfinanzhofs aus, zudem wird das Bundesmodell bereits vor dem Bundesverfassungsgericht überprüft. Für Eigentümer bedeutet das: Die rechtliche Entwicklung rund um die Grundsteuer bleibt auch in den kommenden Monaten ein wichtiges Thema.
Quelle: Steuerlösung by TAXolution
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