Koalition einigt sich auf Verlängerung beim Kurzarbeitergeld
(aktualisiert am 28.08.2020)
Das Kurzarbeitergeld soll wegen der Corona-Krise bis Ende Dezember 2021 und damit auf 24 Monate verlängert werden. Das haben die Spitzen von Union und SPD beschlossen.
Wie lange gibt es Kurzarbeitergeld?
Unternehmen in Deutschland können Jobs in der Corona-Krise weiter durch erleichterte Kurzarbeit absichern. Die Beschäftigten können das Kurzarbeitergeld nun bis zu zwei Jahre beziehen, längstens bis zum 31.12.2021, vereinbarten die Koalitionsspitzen am Dienstag. Normalerweise wird Kurzarbeitergeld nur bis zu einem Jahr gezahlt.
Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?
Arbeitnehmer in Kurzarbeit bekommen normalerweise 60 Prozent des ausfallenden Nettolohns (Eltern: 67 Prozent). Während der Corona-Krise erhalten Beschäftigte, deren Arbeitszeit um mehr als die Hälfte verringert wurde, vom vierten Kurzarbeits-Monat an (gerechnet ab März 2020) 70 Prozent (77 Prozent) des ausfallenden Lohns, ab dem siebten Monat 80 Prozent (87 Prozent). Diese Corona-Aufstockung gilt nun bis Ende 2021 für alle Beschäftigten, die bis mindestens März 2021 in Kurzarbeit gehen.
Wann können Betriebe Kurzarbeit anmelden?
Normalerweise muss mindestens ein Drittel der Belegschaft von Arbeitsausfall und Lohneinbußen betroffen sein. Vom 1. März 2020 bis Ende 2021 gilt: Wenn ein Zehntel der Beschäftigten wegen Arbeitsausfalls weniger verdient, kann der Betrieb Kurzarbeit beantragen. Dies ist auch für Leiharbeitsfirmen möglich.
Wie wird den Arbeitgebern geholfen?
Arbeitgebern werden die Sozialversicherungsbeiträge auf das Kurzarbeitergeld ihrer Beschäftigten erstattet. Normalerweise müssen sie diese weitgehend selbst tragen. Die vollständige Erstattung wird bis Juni 2021 verlängert, bis zum Jahresende 2021 wird die Hälfte der Beiträge erstattet. Werden die Beschäftigten während der Kurzarbeit weiterqualifiziert, bekommt das Unternehmen die Sozialbeiträge bis längstens Ende 2021 in voller Höhe erstattet. Hierzu müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden: Es muss ein Weiterbildungsbedarf bestehen, die Maßnahme muss einen Umfang von mehr als 120 Stunden haben und sowohl der Träger als auch die Maßnahme müssen zugelassen sein.
Können Kurzarbeiter ihr Einkommen aufbessern?
Wer in Kurzarbeit ist, darf eine Nebentätigkeit aufnehmen. Seit dem 1. Mai gilt noch bis Ende dieses Jahres: Der Nebenverdienst schmälert das Kurzarbeitergeld nicht, solange das Gesamteinkommen aus Lohn, Kurzarbeitergeld und Nebenverdienst nicht höher ist als das frühere Nettoeinkommen. Im kommenden Jahr werden nur noch Minijobs nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.
Wie viele Menschen sind betroffen?
Es geht um Millionen Beschäftigte, Zehntausende Betriebe und viele Milliarden Euro. Nach jüngsten Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) bezogen im Juni 4,5 Millionen Menschen Kurzarbeitergeld. Nach dem Lockdown im März und April wurde im Mai mit 6,7 Millionen Menschen in 527.000 Betrieben der Höchststand bei der Kurzarbeit erreicht.
Was kostet die Verlängerung des Kurzarbeitergelds?
Seit Jahresbeginn hat die BA rund zwölf Milliarden Euro für das Kurzarbeitergeld und die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge ausgegeben. Für dieses Jahr rechnet die Behörde wegen der Corona-Krise insgesamt mit Mehrausgaben von rund 30 Milliarden Euro. Das sind rund vier Milliarden mehr als die Rücklagen von knapp 26 Milliarden Euro, über die die Bundesagentur noch Ende 2019 verfügte.
Die beschlossene Verlängerung des Kurzarbeitergelds dürfte nach Einschätzung von Bundesfinanzminister Olaf Scholz einen zweistelligen Milliardenbetrag kosten. „Ich rechne damit, dass das im nächsten Jahr nochmal zusätzlich zehn Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt kosten kann“, sagte Scholz.
Bei Fragen zum Kurzarbeitergeld können Sie sich gerne an unser Team wenden. Sie erreichen uns per Mail an info@TAXolution-Stb.de oder telefonisch unter der 06541 / 818788.
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