Skip to main content

Informationen zur Wirtschaftsidentifikations­nummer


Ab November 2024 bekommt jeder, der wirtschaftlich tätig ist, vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) automatisch eine Wirtschaftsidentifikationsnummer zugeteilt. Man muss dafür keinen Antrag stellen.

Hintergrund: Die W-IdNr. ist eine Art einheitliches und dauerhaftes Identifizierungsmerkmal. Außerdem gilt sie als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregister. Dadurch sollen Datenverarbeitungen in verschiedenen Registern verbessert und wirtschaftlicher gestaltet werden.

Mitteilung der W-IdNr.

Öffentliche Mitteilung
Für Unternehmer, denen bereits vor Einführung der W-IdNr. eine USt-IdNr. erteilt wurde, erfolgt keine öffentliche Mitteilung der W-IdNr.

Falls Sie bis zum 30. November 2024 bereits eine USt-IdNr. erhalten haben, werden Sie durch eine auch im Bundessteuerblatt veröffentliche öffentliche Mitteilung darüber informiert, das Ihre USt-IdNr. ab dem 03.Dezember 2024 zugleich als W-IdNr. zu verwenden ist.

Eine individuelle Mitteilung der zugeteilten W-IdNr. unmittelbar an Sie oder bevollmächtigte Person erfolgt nicht, da Ihre W-IdNr. mit der bereits bekannten USt-IdNr. im Aufbau identisch ist.

Bei Neugründung wird diese W-IdNr. ebenfalls automatisiert zugeteilt und per öffentlicher Mitteilung bekannt gegeben.

Mitteilung über ELSTER
Für wirtschaftlich Tätige, die keine USt-IdNr. besitzen, erfolgt die Mitteilung der W-IdNr. über ELSTER.

Voraussetzung ist, dass Sie über ein ELSTER-Benutzerkonto verfügen. Für eine schnellere Mitteilung der W-IdNr. besteht die Möglichkeit, sich für den Empfang von Bescheiden und anderen Schreiben in elektronischer Form registrieren zu lassen.

Haben Sie dem Finanzamt einen Empfangsbevollmächtigten ohne Einschränkung (gilt für das Steuerfestsetzungsverfahren nach § 80a AO) benannt, wird Ihre W-IdNr. dieser Person über ELSTER mitgeteilt.

Wer bis Ende November 2024 noch keine W-IdNr. erhalten hat, hat dadurch keinen Nachteil. Denn eine Angabe in steuerlichen Erklärungsvordrucken ist bis zum Abschluss der erstmaligen Vergabe optional.

Eine Mitteilung der W-IdNr. per E-Mail oder Telefon ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Weitere Informationen : https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/Wirtschafts-Identifikationsnummer/wirtschaftsidentifikationsnummer_node.html