Die ersten Kassen-Nachschauen haben stattgefunden
Wie uns aus verlässlicher Quelle berichtet wurde, führt das Finanzamt Trier bereits die ersten unangemeldeten Kontrollen im Rahmen der neu ins Leben gerufenen Kassen-Nachschau durch.
Hierbei ist es dem Finanzbeamten seit dem 01. Januar 2018 möglich ohne Vorankündigung Geschäftsräume zu betreten und eine Überprüfung der Kassenführung durchzuführen. Die Überprüfung kann während der allgemeinen Öffnungszeiten stattfinden, allerdings auch zu üblichen Vorbereitungs- und Nacharbeitszeiten (Vorbereitungen in der Küche im Restaurant; Reinigungsarbeiten nach Feierabend im Einzelhandelslokal).
Eine solche Prüfung fand im Laufe der nun ablaufenden Woche (KW 5) in Trier in einer Gastronomie statt. Es handelt sich bei dem Steuerpflichtigen nicht um einen unserer Mandanten. Der durch den Finanzbeamten durchgeführte Kassensturz führte zu einem Fehlergebnis, die allgemeinen Aufzeichnungen sind mangelhaft gewesen.
Fehler in der Kassenführung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße in Höhe von bis 5.000,00 Euro geahndet werden.
Im vorliegenden Fall verhängte der Finanzbeamte eine Geldbuße in Höhe von 1.000,00 Euro.
Nachdem durch den Steuerpflichtigen keine Zählprotokolle vorgelegt werden konnten, forderte der Finanzbeamte zulässiger weise Grundaufzeichnungen über die laufenden Erlöse an. Diese konnten ebenfalls nicht vorgelegt werden. Grundaufzeichnungen in der Gastronomie könnten bei der sogenannten offenen Ladenkasse eigentlich nur Auflistungen von Einzelumsätzen sein oder die Aufbewahrung von Bierdeckeln o.ä. Beides lag nicht vor.
Der Steuerberater des Steuerpflichtigen belehrte immer, dass das geforderte Zählprotokoll keine Pflicht darstelle. Auch im Rahmen der nun durchgeführten Kassen-Nachschau wollte er von diesem Recht Gebrauch machen. Allerdings könnte ein ordnungsgemäßes Zählprotokoll die Richtigkeit der Kassenführung bezeugen und ist daher äußerst empfehlenswert.
Durch diese Fälle nun werden vermutlich viele Unternehmer mit bargeldintensiven Betrieben und auch Steuerberater im Rahmen ihrer laufenden Beratung ihre Denkweise in Sachen Zählprotokoll überdenken. Wir raten bereits jetzt zum täglichen Zählen des Kassenbestands mittels Zählprotokoll und unterstreichen diese Anforderung nun noch ausdrücklicher.
Bei Fragen zur Kassenführung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Unsere Hotline – Tel. 06541 818788
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