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Steuernachteile beim Berliner Testament

Beim Berliner Testament setzen sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen die Kinder als Schlusserben. Ziel ist, dass der Nachlass gerecht zwischen den Kindern verteilt wird. Die Kinder können das Konstrukt jedoch dadurch aus den Angeln heben, dass sie beim Tod des Erstversterbenden ihre Pflichtteilsansprüche geltend machen. Um das zu verhindern, kann man eine Strafklausel machen. Zum Beispiel die Jastrowsche Klausel. Über so einen Fall hat jetzt der Bundesfinanzhof entschieden. Das Urteil zeigt, dass solche Regelungen aus erbschaftsteuerlicher Sicht nachteilig sein können.

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