Steuerliche Gestaltungen für Auszubildende
Nicht ganz uninteressant für Auszubildende: der Bau- und Fonds-Sparvertrag
Am 01.08. war es für viele Junge Menschen wieder soweit – der Start ins Berufsleben. Der Start einer Ausbildung, das erste eigene Geld verdienen.
Auch wenn das Thema Steuern für Auszubildende weitestgehend uninteressant ist, möchten wir mit diesem Beitrag auf ein insbesondere für Auszubildende interessantes Modell hinweisen.
Der Bausparvertrag und der Fondssparvertrag
Der Bausparvertrag
Bausparer mit geringem Einkommen (hierzu zählen in der Regel Auszubildende) erhalten bis zu einem zu versteuern Einkommen von 17.900,00 Euro (verheiratet 35.800,00 Euro) bei Einzahlung von Beiträgen des Arbeitsgebers in den Bausparvertrag des Bausparers eine Arbeitnehmer-Sparzulage (Abzug vom Nettolohn).
Die Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt 9% auf die eingezahlten Beiträge, bis zu einer maximalen Bemessungsgrundlage von 470,00 Euro.
Hinweis: Um in den Genuss der Arbeitnehmer-Sparzulage zu gelangen, ist die Abgabe einer Einkommensteuererklärung notwendig.
Gestaltungshinweis: Die maximal förderfähigen 470,00 Euro Einzahlung in den Bausparvertrag müssen nicht in monatlich gleichbleibenden Beträgen á 40,00 Euro eingezahlt werden. Beispielsweise im Jahr des Abschlusses des Bausparvertrages ist auch eine Einmalzahlung im Dezember des Jahres in Höhe von 470,00 Euro denkbar. WICHTIG: Der Betrag muss vom Arbeitgeber an die Bausparkasse abgeführt werden.
Neben der Arbeitnehmer-Sparzulage hat ein Bausparer Anspruch auf Wohnungsbau-Prämie. Bis zu einem zu versteuern Einkommen von 25.600,00 Euro (verheiratet 51.200,00 Euro) erhält der Bausparer 8,8% staatliche Prämie auf einen maximal förderfähigen Einzahlungsbetrag von 512,00 Euro.
Auch hierbei ist es möglich, den maximal förderfähigen Betrag beispielsweise im Dezember eines Jahres noch in den Bausparvertrag einzuzahlen. Anders als für Zwecke der Arbeitnehmer-Sparzulage muss der eingezahlte Betrag unmittelbar vom Bausparer an die Bausparvertrag eingezahlt werden.
Der Fonds-Sparvertrag
Ähnlich der Arbeitnehmer-Sparzulage auf einen Bausparvertrag gibt es auch eine Arbeitnehmer-Sparzulage auf Fondssparverträge. Der hierbei maximal förderfähige Betrag beträgt 400,00 Euro bei einem Fördersatz von 20%.
Das bedeutet, dass bei eingezahlten 400,00 Euro der Staat einen Zuschuss in Höhe von 80,00 Euro gewährt.
- Beide Sparformen, der Bausparvertrag und der Fondssparvertrag, können parallel geführt werden. Es besteht kein gegenseitiger Ausschluss einer Förderung.
- Sämtliche Förderungen werden jeweils zum Ende der Laufzeit ausgezahlt.
… oder nutzen Sie schnell und bequem unser Kontaktformular für Ihre Anfrage: