Skip to main content

Steuerklassen III und V sollen ab 2030 abgeschafft werden


Die Steuerklassenkombination III und V soll mit Wirkung zum Jahr 2030 abgeschafft werden. Die Überführung erfolgt in die Steuerklasse IV mit Faktor. Das Ehegattensplitting bleibt bestehen. Dies geht aus dem Steuerfortentwicklungsgesetz hervor (Regierungsentwurf vom 24.7.2024). Dadurch kann es für Ehepartner mit einem deutlich unterschiedlichen Bruttoeinkommen unterjährig zu einem niedrigerem Nettogesamteinkommen kommen. Für die endgültige Höhe der Einkommensteuer kommt es aber weiterhin auf die Einkommensteuererklärung an.

Lesen sie den ganzen Artikel weiter auf: steuerlösung – by TAXolution