Steuerfreie Corona-Sonderzahlung für alle Mitarbeiter möglich
(aktualisiert am 24.06.2020)
Gemäß eines BMF-Erlasses können Arbeitgeber nun all ihren Beschäftigten aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen in einer Höhe von bis zu 1.500,00 Euro steuerfrei auszahlen. Die Steuerfreiheit führt auch zu einer Befreiung von der Sozialversicherung – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Die Regelung gilt für sämtliche Beschäftigte, also auch für geringfügig Beschäftigte Mitarbeiter (Mini-Jobber) und Mitarbeiter im sogenannten Übergangsbereich (Midi-Jobber).
Unterm Strich bedeutet dies absolute Abgabenfreiheit für den vorstehenden Betrag.
Wichtig:
Die steuerfreie Corona-Prämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden.
Eine Gehaltsumwandlung aus anderen Gehaltskomponenten ist NICHT möglich!
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