Schulgeld: Beitrag an Schulförderverein kann zum Sonderausgabenabzug berechtigen
Wenn eine anerkannte Ersatzschule in freier Trägerschaft ihren Schulbetrieb durch Mittel finanziert, die der Schulförderverein aus Mitgliedsbeiträgen erhält, kann dies für Eltern steuerliche Nachteile bedeuten. Denn diese Beiträge könnten als „verdeckte“ Schulgeldzahlungen angesehen werden, wodurch sie nicht als Spenden gelten. Dadurch besteht die Gefahr, dass der Sonderausgabenabzug gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 9 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nicht gewährt wird, da sie nicht direkt als Schulgeld an die Schule fließen.
In einem Urteil zugunsten der Eltern hat das Finanzgericht Münster nun die Förderbeiträge als Schulgeld anerkannt. Die Entscheidung liegt jedoch zur Revision beim Bundesfinanzhof.
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