Mehr Kindergeld und Steuerentlastungen
(aktualisiert am 06.08.2020)
In der Corona-Krise will die Regierung Familien weiter entlasten. Ab dem kommenden Jahr 2021 sollen Familien mit Kindern noch stärker unterstützt werden. Ein Gesetzentwurf sieht dafür rund zwölf Milliarden Euro vor. Demnach soll nicht nur das Kindergeld, sondern auch der Kinderfreibetrag steigen. Zudem werden alle Steuerzahler bei der Einkommenssteuer entlastet.
Kindergeld wird ab Januar 2021 erhöht
Das Kindergeld soll nach der Erhöhung von 10,00 Euro in diesem Jahr im kommenden Jahr nochmals um monatlich 15,00 Euro steigen. Das ist ein zentraler Baustein des sogenannten Familienentlastungsgesetzes, welches das Kabinett auf den Weg gebracht hat. Nach dem Gesetzentwurf werden Familien auch steuerlich entlastet: So soll der Kinderfreibetrag um mehr als 500,00 Euro auf 8.388,00 Euro angehoben werden. Insgesamt würden Familien um jährlich rund zwölf Milliarden Euro entlastet werden, denn das Kindergeld soll zum 1. Januar 2021 für das erste und zweite Kind auf 219,00 Euro pro Monat steigen, für das dritte Kind auf 225,00 Euro und ab dem vierten Kind auf 250,00 Euro.
Höherer Grundfreibetrag
Darüber hinaus sollen alle Steuerzahler bei der Einkommensteuer entlastet werden, auch diejenigen ohne Kinder. Der Grundfreibetrag, auf den keine Steuern gezahlt werden müssen, soll zum kommenden Jahr von 9.408,00 Euro auf 9.696,00 Euro angehoben werden. Die Grenze, ab der der 42-prozentige Spitzensteuersatz verlangt wird, steigt von 57.052,00 Euro auf ein Jahreseinkommen von 57.919,00 Euro. Für das Jahr 2022 ist eine weitere Erhöhung der Einkommensgrenzen vorgesehen.
Höherer Behinderten-Pauschbetrag
Auch der Behinderten-Pauschbetrag verdoppelt sich. Die Höhe ist weiterhin vom Grad der Behinderung abhängig. Bei einem Grad der Behinderung von 100 Prozent beträgt der Pauschbetrag künftig 2.840,00 Euro anstelle der bisherigen 1.420,00 Euro. Pflegende Angehörige können die Belastungen durch die häusliche Pflege künftig stärker steuerlich geltend machen. Der entsprechende Pauschbetrag steigt auf 1.800,00 Euro pro Jahr und verdoppelt sich damit fast. Die Pauschbeträge gelten künftig auch für Fälle mit Pflegegrad 2 (600,00 Euro im Jahr) und Pflegegrad 3 (1.100,00 Euro im Jahr).
Bei Fragen zum Kindergeld und zu Steuerentlastungen können Sie sich gerne an unser Team wenden. Sie erreichen uns per Mail an info@TAXolution-Stb.de oder telefonisch unter der 06541 / 818788.
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