Skip to main content

Mehr Kindergeld und Steuerentlastungen

(aktualisiert am 06.08.2020)

In der Corona-Krise will die Regierung Familien weiter entlasten. Ab dem kommenden Jahr 2021 sollen Familien mit Kindern noch stärker unterstützt werden. Ein Gesetzentwurf sieht dafür rund zwölf Milliarden Euro vor. Demnach soll nicht nur das Kindergeld, sondern auch der Kinderfreibetrag steigen. Zudem werden alle Steuerzahler bei der Einkommenssteuer entlastet.

Kindergeld wird ab Januar 2021 erhöht
Das Kindergeld soll nach der Erhöhung von 10,00 Euro in diesem Jahr im kommenden Jahr nochmals um monatlich 15,00 Euro steigen. Das ist ein zentraler Baustein des sogenannten Familienentlastungsgesetzes, welches das Kabinett auf den Weg gebracht hat. Nach dem Gesetzentwurf werden Familien auch steuerlich entlastet: So soll der Kinderfreibetrag um mehr als 500,00 Euro auf 8.388,00 Euro angehoben werden. Insgesamt würden Familien um jährlich rund zwölf Milliarden Euro entlastet werden, denn das Kindergeld soll zum 1. Januar 2021 für das erste und zweite Kind auf 219,00 Euro pro Monat steigen, für das dritte Kind auf 225,00 Euro und ab dem vierten Kind auf 250,00 Euro.

Höherer Grundfreibetrag
Darüber hinaus sollen alle Steuerzahler bei der Einkommensteuer entlastet werden, auch diejenigen ohne Kinder. Der Grundfreibetrag, auf den keine Steuern gezahlt werden müssen, soll zum kommenden Jahr von 9.408,00 Euro auf 9.696,00 Euro angehoben werden. Die Grenze, ab der der 42-prozentige Spitzensteuersatz verlangt wird, steigt von 57.052,00 Euro auf ein Jahreseinkommen von 57.919,00 Euro. Für das Jahr 2022 ist eine weitere Erhöhung der Einkommensgrenzen vorgesehen.

Höherer Behinderten-Pauschbetrag
Auch der Behinderten-Pauschbetrag verdoppelt sich. Die Höhe ist weiterhin vom Grad der Behinderung abhängig. Bei einem Grad der Behinderung von 100 Prozent beträgt der Pauschbetrag künftig 2.840,00 Euro anstelle der bisherigen 1.420,00 Euro. Pflegende Angehörige können die Belastungen durch die häusliche Pflege künftig stärker steuerlich geltend machen. Der entsprechende Pauschbetrag steigt auf 1.800,00 Euro pro Jahr und verdoppelt sich damit fast. Die Pauschbeträge gelten künftig auch für Fälle mit Pflegegrad 2 (600,00 Euro im Jahr) und Pflegegrad 3 (1.100,00 Euro im Jahr).

Bei Fragen zum Kindergeld und zu Steuerentlastungen können Sie sich gerne an unser Team wenden. Sie erreichen uns per Mail an info@TAXolution-Stb.de oder telefonisch unter der 06541 / 818788.

Beitrag drucken [printfriendly]

Weitere aktuelle Themen

A1-Bescheinigung

| Aktuelles | No Comments
A1-Bescheinigung - Pflichten für Unternehmer und Arbeitnehmer bei Auslandsreise Was ist eine A1-Bescheinigung? Die A1-Bescheinigung, auch als Entsendebescheinigung A1 bekannt, belegt bei einer beruflichen Tätigkeit nicht nur im europäischen Ausland, dass die betreffende Person ein…

Sachbezugswert Restaurant Gutschein

| Aktuelles | No Comments
Restaurant Gutschein - neuer Sachbezugswert ab 2025 Es gibt erfreuliche Neuigkeiten für Unternehmen und Mitarbeiter, die Pluxee Restaurantgutscheine nutzen! Neuer Sachbezugswert ab 2025: Ab dem Jahr 2025 wird sich der Sachbezugswert für Verpflegung auf 4,40…

Meldepflicht für Registrierkassen

| Aktuelles | No Comments
Meldepflicht für Registrierkassen ab 01. Januar 2025 Ab dem 1. Januar 2025 besteht für alle elektronischen Registrierkassen und Kassensysteme in Deutschland eine Meldepflicht. Diese wurde eingeführt, um Steuerhinterziehung durch Manipulationen an Kassen zu erschweren. Was…

Wirtschaftsindentifikationsnummer

| Aktuelles | No Comments
Informationen zur Wirtschaftsidentifikations­nummer Ab November 2024 bekommt jeder, der wirtschaftlich tätig ist, vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) automatisch eine Wirtschaftsidentifikationsnummer zugeteilt. Man muss dafür keinen Antrag stellen. Hintergrund: Die W-IdNr. ist eine Art einheitliches und…

Entfernungspauschale: Erhöhung nur ab dem 21. Kilometer

| Aktuelles | No Comments
Entfernungspauschale: Erhöhung nur ab dem 21. Kilometer In den Jahren 2022 bis 2026 gilt ab dem 21. Entfernungskilometer eine erhöhte Entfernungspauschale i. H. v. 0,38 EUR. Für die ersten 20 Entfernungskilometer erfolgte jedoch keine Anpassung…

Nicht abziehbare Schuldzinsen: Gewinne von Tochtergesellschaften

| Aktuelles | No Comments
Nicht abziehbare Schuldzinsen: Gewinne von Tochtergesellschaften Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Gewinne von Tochterpersonengesellschaften nicht auf die Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen bei der Mutterpersonengesellschaft angerechnet werden. Dagegen ist aber bereits Revision beim Bundesfinanzhof…

[button open_new_tab=“true“ color=“#00000″ hover_text_color_override=“#ffffff“ image=“default-arrow“ size=“medium“ url=“/Aktuell“ text=“Alle aktuellen Mandanteninformationen“ color_override=“#aaaaaa“]