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Lohnkostenoptimierung: Höchstbetrag für Verpflegungs-Scheck steigt

zum 01. Januar 2019 auf 6,40 Euro

Erfreuliche Neuigkeiten für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Der Sachbezugswert steigt im nächsten Jahr auf 3,30 Euro.

Der Bundesrat hat in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) die Sachbezugswerte neu geregelt. Demnach wird der Sachbezugswert für die arbeitstägliche Verpflegung zum Jahreswechsel auf 3,30 Euro erhöht und ist in allen Bundesländern gültig. Aufgrund der zusätzlichen Förderung durch den Staat können Arbeitnehmer nun maximal 6,40 Euro arbeitstäglich nahezu abgabenfrei nutzen. Auf diesem Weg können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern jährlich bis zu 1.408 Euro steuerfrei zum Gehalt beisteuern. Statt in Bargeld muss diese Gehaltszugabe jedoch weiterhin in Form von Restaurantschecks erfolgen.

Für Unternehmen bedeutet diese Netto-Gehaltserhöhung eine stärkere Mitarbeiterbindung und steigert die Produktivität in ihrem Unternehmen. Studien haben ergeben, dass ein Sachwert eine deutlich höhere Mitarbeitermotivation und Wertschätzung mit sich bringt. Im Vergleich zu einer rein monetären Gehaltserhöhung erfolgt die Mitarbeitermotivation nicht kurzfristig, sondern über einen längeren Zeitraum.

Der Restaurant-Scheck für Verpflegung setzt sich ab 01.01.2019 wie folgt zusammen:

Quelle: @ www.sodexo-benefits.de

Gerne informieren wir Sie über weitere Möglichkeiten der Lohnkostenoptimierung. Sprechen Sie uns einfach an. Sie erreichen uns telefonisch unter 06541 / 818788 oder per Mail an info@TAXolution-Stb.de.