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Koalitionsvertrag: Das sind die steuerlichen Pläne!

Im April 2025 präsentierten CDU, CSU und SPD ihren Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“, der auch steuerliche Maßnahmen beinhaltet. Während einige Vorhaben bereits konkrete Details aufweisen – wie die ab dem 1. Januar 2026 geltende, dauerhafte Erhöhung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer und die ebenfalls ab diesem Datum wirksame, dauerhafte Reduzierung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 % –, bleiben viele andere Punkte vage Absichtserklärungen. Die konkrete Umsetzung dieser Absichten wird erst durch die zukünftige Gesetzgebung erfolgen.

Wichtiger Hinweis: Alle nachfolgend dargestellten Steuerpläne stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit.

Unternehmenssteuer und Investitionen:

Um Investitionen in Ausrüstung anzukurbeln, plant die neue Bundesregierung einen „Investitions-Booster“ in Form einer degressiven Abschreibung von 30 % für die Jahre 2025, 2026 und 2027.
Die Körperschaftsteuer soll ab dem 1. Januar 2028 schrittweise in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt auf 10% gesenkt werden.

Das Optionsmodell nach § 1a KStG und die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG sollen erneut „wesentlich verbessert“ werden. Trotz kürzlicher Verbesserungen durch das Wachstumschancengesetz, wie beispielsweise der Erhöhung des Thesaurierungsvolumens bei § 34a EStG, lässt der Koalitionsvertrag die genaue Ausgestaltung dieser geplanten Verbesserungen offen.

Hintergrundinformation:

§ 34a EStG ermöglicht bilanzierenden Einzel- und Personenunternehmen eine steuerliche Begünstigung für Gewinne, die im Unternehmen verbleiben. Diese Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit können auf Antrag mit einem Steuersatz von 28,25 % (ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) versteuert werden.

 

Lesen Sie den ganzen Artikel auf: steuerlöung – by TAXolution

 

Stand 06/2025