Gute Nachricht für alle Gesellschafter einer Personengesellschaft
In einem BFH-Urteil vom 15.11.2017 (Beschl. v. 15.11.2017 – VI R 44/16) wurde entschieden, dass Investitionsabzugsbeträge (IAB), die im Rahmen der Gesamthandsbilanz einer Personengesellschaft (GbR, OHG, KG bzw. GmbH & Co. KG) geltend gemacht wurden, bei Investitionen eines Gesellschafters/Mitunternehmers in sein Sonderbetriebsvermögen auch dort im Jahr der Anschaffung/Investition gewinnerhöhend außerbilanziell aufgelöst werden kann.
Mit diesem Urteil ist demnach auch geklärt, dass Investitionsabzugsbeträge generell im Sonderbetriebsvermögen gebildet werden können.
Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Die Hotline zu unserer Steuerberatung in Kröv lautet: Tel. +49 6541 818788
Beitragsbild: © Coloures-Pic / fotolia.com