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Immer mehr Betrugs-Verdachtsfälle bei
Corona-Soforthilfe

(aktualisiert am 16.07.2020)

Um Selbständige und Unternehmen in der Corona-Krise zu unterstützen, wurden schnell und unbürokratisch Hilfsgelder ausgezahlt. Dabei haben jedoch einige die Hand aufgehalten, denen die Gelder nicht zustanden.
Bundesweit werden aktuell über 5.000 Verdachtsfälle wegen Betrugs bei Corona-Soforthilfen aufgedeckt. Auch in Rheinland-Pfalz gibt es immer mehr Betrugsfälle zu verzeichnen. Mittlerweile seien beim Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) 217 Strafanzeigen eingegangen. Der Subventionsbetrug bei der Auszahlung von Corona-Soforthilfen aufgrund von Falschangaben im Antrag umfasst in Rheinland-Pfalz aktuell eine Gesamtschadenshöhe von rund 1,63 Millionen Euro, teilt das LKA mit.
In Rheinland-Pfalz ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) für die Bewilligung und Auszahlung von Corona-Soforthilfen zuständig. Diese habe auch die Anzeigen beim LKA erstattet. 183 Verdachtsmeldungen seien laut LKA zudem auf Geldwäsche von Empfängerbanken über die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen eingegangen.
Weitere 61 Strafanzeigen erstattete die ISB wegen Subventionsbetruges gegen unbekannte Täter, die gefälschte Kopien von Ausweisen und Gewerbeanmeldungen bei der Beantragung der Soforthilfe eingereicht haben. Hier sei es zu keinem Schaden gekommen, da die ISB den Betrug bemerkt habe und es zu keiner Auszahlung gekommen sei.
Um an die Corona-Soforthilfen zu kommen, machten die meisten Betrüger falsche Angaben zu ihrer Situation oder setzten die ausgezahlten Gelder nicht sachgerecht ein. Einige Unternehmen, für die Gelder beantragt wurden, existieren nicht einmal oder sind bereits lange insolvent, andere beantragten die Hilfen auch mehrfach. Manch einer behauptete, die Hilfen für eine fremde Firma zu benötigen, gab aber die eigenen Kontodaten an. Andere versuchten, mit den Daten anderer Menschen an die Hilfen zu kommen etwa durch Internet- oder Telefonbetrug oder auch über Trickdiebstahl an der Haustür.
Häufiger wird versucht, mit Hilfe von Fake-Seiten, die meist offizielle Online-Auftritte imitieren, an Daten zu gelangen. Die Seiten werden häufig im Ausland erstellt und verwaltet. Bundesweit werden den Behörden immer mehr solcher Fake-Seiten bekannt. Nicht immer werden auch Daten über sie abgegriffen und auch wenn Daten abgegriffen wurden, ist in vielen Fällen kein Geld ausgezahlt worden. Auch mit Hilfe von gefälschten Emails (sogenannten Phishing-Mails) versuchen Betrüger, Daten abzugreifen.
Auch wenn man bei Antragstellung nicht vorsätzlich gehandelt hat, kann es im Zusammenhang mit dem Bezug der Soforthilfe Schwierigkeiten geben, sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass tatsächlich die notwendigen Voraussetzungen zum Bezug der Soforthilfe nicht vorgelegen haben.
Überprüfen Sie daher bitte zeitnah Ihren Anspruch auf Soforthilfe und zahlen Sie ggf. zu viel erhaltene Beträge an die auszahlende Stelle zurück.

Bei Fragen zum Anspruch auf Soforthilfe können Sie sich gerne an unser Team wenden. Sie erreichen uns per Mail an info@TAXolution-Stb.de oder telefonisch unter der 06541 / 818788.

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