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Höhere Freigrenze bei Geschenken gilt auch bei der Umsatzsteuer

Bitte beachten Sie, dass Geschenke an Geschäftspartner und Kunden nur dann als steuermindernde Betriebsausgaben geltend gemacht werden können, wenn die geltende Freigrenze von 50 Euro eingehalten wird. Diese wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2024 von 35 Euro auf 50 Euro erhöht. Die Freigrenze gilt auch umsatzsteuerlich, weshalb der Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend angepasst wurde.

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