Corona Kinderbonus wird
ab 7. September 2020 ausgezahlt
(aktualisiert am 04.09.2020)
Geschlossene Kitas, Homeschooling und nebenbei noch arbeiten aus dem Homeoffice – die Belastung für die Eltern ist in der Corona-Krise besonders hoch. Die Regierung will Familien deshalb im Corona-Konjunkturpaket besonders unter die Arme greifen und einen Kinderbonus in Höhe von 300 Euro für jedes Kind, das aktuell Kindergeld berechtigt ist, auszahlen. Außerdem sollen Alleinerziehende zusätzlich durch eine Anhebung des Alleinerziehenden-Entlastungsbetrags unterstützt werden.
Wie hoch ist der Kinderbonus?
Die Bundesregierung will pro Kind einmalig 300 Euro auszahlen. Dieser Bonus wird in zwei Raten überwiesen. Ab dem 7. September bekommen Eltern eine Rate in Höhe von 200 Euro, die zweite Rate über 100 Euro folgt im Oktober. Die Überweisung kommt nicht zusammen mit dem Kindergeld, sondern als eigene Zahlung. Das wird den Bund insgesamt 4,3 Milliarden Euro kosten, denn insgesamt gibt es in Deutschland rund 18 Millionen berechtigte Kinder und junge Menschen.
Wer bekommt den Kinderbonus und wie wird er ausgezahlt?
Für jedes Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld existiert, wird der Bonus ab dem 7. September ausgezahlt. Jeder Elternteil oder Sorgeberechtigte, der das aktuelle Kindergeld bezieht, ist somit berechtigt. Dabei ist natürlich egal, ob es sich um Alleinerziehende oder Familien handelt.
Der Kinderbonus muss nicht beantragt werden, da dieser automatisch an alle Berechtigten ausgezahlt wird. Die Reihenfolge der Empfänger richtet sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer. Zunächst erhalten Eltern mit der Kindergeldnummer 0 den Bonus. Diese Gruppe allein umfasst laut Ministerium zum Beispiel 40.000 Berechtigte mit rund 1,56 Millionen Kindern.
Was geschieht bei geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern?
Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern orientiert sich die Auszahlung des Kinderbonus an der Auszahlung des Kindergeldes. Kindergeld wird immer nur einem Elternteil ausgezahlt, bei in Trennung lebenden Eltern denjenigen, in dessen Haushalt das Kind überwiegend lebt. Der Kinderbonus wird entsprechend an den Elternteil ausgezahlt, an den auch das Kindergeld geht. Zahlt ein in Trennung lebender Elternteil Unterhalt, wird die Hälfte des Kindergelds davon abgezogen – dies wird voraussichtlich auch für den Kinderbonus gelten.
Lebt das Kind in einem Wechselmodell steht laut einem BGH-Urteil von 2016 ebenfalls jedem Elternteil die Hälfte des Kindergelds zu, auch wenn es üblicherweise nur an einen Elternteil ausgezahlt wird. Dasselbe gilt dann auch für die Auszahlung des Kinderbonus.
Für Alleinerziehende ist zusätzlich zum Kinderbonus ein steuerlicher Bonus für 2021 vorgesehen. Demnach soll der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende von derzeit 1.908 Euro auf 4.000 Euro angehoben werden. Das gilt befristet für die Jahre 2020 und 2021 und kostet den Bund 750 Millionen Euro.
Wird der Kinderbonus versteuert?
Der Kinderbonus wird bei den Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), beim Kinderzuschlag und beim Wohngeld nicht als Einkommen berücksichtigt. Beim Unterhaltsvorschuss wird der Kinderbonus nicht angerechnet. So profitieren Eltern mit niedrigen und mittleren Einkommen deutlich stärker vom Kinderbonus als Eltern mit einem höheren Einkommen. Laut Bundesfamilienministerium bleibt so beispielsweise einem Elternpaar mit drei Kindern bis zu einem gemeinsamen Einkommen von rund 67.800 Euro der volle Bonus für alle drei Kinder erhalten. Oberhalb dieser Grenze schmilzt er immer mehr ab und bei rund 106.000 Euro Jahreseinkommen bleibt dann unterm Strich nichts mehr von der Sonderzahlung. Das betrifft nach früheren Schätzungen der Regierung die Eltern von rund 3 Millionen Kindern.
Bei Fragen zum Corona Kinderbonus können Sie sich gerne an unser Team wenden. Sie erreichen uns per Mail an info@TAXolution-Stb.de oder telefonisch unter der 06541 / 818788.
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